Discussion:
sexuelle Nötigung
(zu alt für eine Antwort)
Stefan Schmitz
2023-07-16 18:09:55 UTC
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Ein Mann legt sich zu seiner vermeintlichen Bekannten ins Bett und hat
Sex mit ihr. Diese macht mit, weil sie den Fremden für ihren Ehemann
hält. Irgendwann fällt der Irrtum auf.
https://www.t-online.de/region/nuernberg/id_100201812/wuerzburg-mann-schlaeft-mit-falscher-frau-geldstrafe.html

Wann beginnt da jetzt die sexuelle Nötigung und worin genau besteht sie?
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2023-07-17 09:56:23 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Ein Mann legt sich zu seiner vermeintlichen Bekannten ins Bett und
hat Sex mit ihr. Diese macht mit, weil sie den Fremden für ihren
Ehemann hält. Irgendwann fällt der Irrtum auf.
https://www.t-online.de/region/nuernberg/id_100201812/wuerzburg-mann-schlaeft-mit-falscher-frau-geldstrafe.html
Wann beginnt da jetzt die sexuelle Nötigung und worin genau besteht sie?
Ich sehe da - so die Schilderungen aller Beteiligten korrekt sind -
auch keien Nötigung. Der Beschuldigte wurde ja aber auch nicht
verurteilt, sondern es wurde nach §153a (2) gegen die Auflage der
genannten Zahlung eingestellt. Der Beschuldigte hat das also
offenbar als kleineres Übel (im Vergleich zum Prozess samt dessen
Risiko) akzeptiert.

Interessanter fände ich die Frage, ob gegen den Ehemann der Frau
Anklage wegen schwerer Körperverletzung erhoben wurde/wird.

Servus,
Stefan
--
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Stefan: Mit dem Duft des Waldes.
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Stefan Schmitz
2023-07-17 10:14:09 UTC
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Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Stefan Schmitz
Ein Mann legt sich zu seiner vermeintlichen Bekannten ins Bett und
hat Sex mit ihr. Diese macht mit, weil sie den Fremden für ihren
Ehemann hält. Irgendwann fällt der Irrtum auf.
https://www.t-online.de/region/nuernberg/id_100201812/wuerzburg-mann-schlaeft-mit-falscher-frau-geldstrafe.html
Wann beginnt da jetzt die sexuelle Nötigung und worin genau besteht sie?
Ich sehe da - so die Schilderungen aller Beteiligten korrekt sind -
auch keien Nötigung. Der Beschuldigte wurde ja aber auch nicht
verurteilt, sondern es wurde nach §153a (2) gegen die Auflage der
genannten Zahlung eingestellt. Der Beschuldigte hat das also
offenbar als kleineres Übel (im Vergleich zum Prozess samt dessen
Risiko) akzeptiert.
Das Gericht hielt eine Verurteilung für möglich, sonst hätte es keinen
Grund für eine Auflage gegeben. Man hätte auch nach § 153 II einstellen
können. Oder die Anklage erst gar nicht zulassen.
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Interessanter fände ich die Frage, ob gegen den Ehemann der Frau
Anklage wegen schwerer Körperverletzung erhoben wurde/wird.
Davon gehe ich aus, wenn schon der Staatsanwalt den Angeklagten als
Opfer bezeichnet.
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2023-07-17 12:13:02 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Stefan Schmitz
Ein Mann legt sich zu seiner vermeintlichen Bekannten ins Bett
und hat Sex mit ihr. Diese macht mit, weil sie den Fremden für
ihren Ehemann hält. Irgendwann fällt der Irrtum auf.
https://www.t-online.de/region/nuernberg/id_100201812/wuerzburg-mann-schlaeft-mit-falscher-frau-geldstrafe.html
Wann beginnt da jetzt die sexuelle Nötigung und worin genau besteht sie?
Ich sehe da - so die Schilderungen aller Beteiligten korrekt sind
- auch keien Nötigung. Der Beschuldigte wurde ja aber auch nicht
verurteilt, sondern es wurde nach §153a (2) gegen die Auflage der
genannten Zahlung eingestellt. Der Beschuldigte hat das also
offenbar als kleineres Übel (im Vergleich zum Prozess samt dessen
Risiko) akzeptiert.
Das Gericht hielt eine Verurteilung für möglich, sonst hätte es
keinen Grund für eine Auflage gegeben. Man hätte auch nach § 153
II einstellen können. Oder die Anklage erst gar nicht zulassen.
Man müsste halt die Anklageschrift kennen; eventuell war zog das
Gericht ja die Möglichkeit einer Schutzbehauptung in Betracht und
wollte die - nicht unbedingt der Alltagserfahrung entsprechenden -
Details näher in Augenschein nehmen.

Interessanter ist hier, dass der Staatsanwalt überhaupt Anklage
erhoben hat, d.h. (wenigstens formal) die Wahrscheinlichkeit eines
Schuldspruchs höher als die eines Freispruchs eingeschätzt hat.
Post by Stefan Schmitz
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Interessanter fände ich die Frage, ob gegen den Ehemann der Frau
Anklage wegen schwerer Körperverletzung erhoben wurde/wird.
Davon gehe ich aus, wenn schon der Staatsanwalt den Angeklagten
als Opfer bezeichnet.
Ich finde es halt (aus medialer, nicht aus rechtlicher Sicht)
bemerkenswert, dass keine einzige Zeitung etwas darüber berichtet.
Der unbedarfte Leser könnte den Eindruck gewinnen, es sei in
Ordnung, Personen in vergleichbaren Fällen krankenhausreif zu
schlagen.

Servus,
Stefan
--
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(Sloganizer)
Stefan Schmitz
2023-07-17 13:47:58 UTC
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Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Stefan Schmitz
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Interessanter fände ich die Frage, ob gegen den Ehemann der Frau
Anklage wegen schwerer Körperverletzung erhoben wurde/wird.
Davon gehe ich aus, wenn schon der Staatsanwalt den Angeklagten
als Opfer bezeichnet.
Ich finde es halt (aus medialer, nicht aus rechtlicher Sicht)
bemerkenswert, dass keine einzige Zeitung etwas darüber berichtet.
Der unbedarfte Leser könnte den Eindruck gewinnen, es sei in
Ordnung, Personen in vergleichbaren Fällen krankenhausreif zu
schlagen.
Aus Mediensicht ist der Aspekt uninteressant. Es ist viel zu gewöhnlich,
dass Männer Nebenbuhler verprügeln. Dass beide Seiten den falschen
Geschlechtspartner nicht bemerken, ist allerdings spektakulär.

Wünschenswert wäre allerdings, im Artikel auf das ausstehende oder
abgeschlossene Verfahren gegen den Ehemann zu verweisen.
Wenn nur ein einzelner Reporter Quelle sämtlicher Berichte war, und der
das unterschlägt, kann es auch nirgends auftauchen.

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