Post by Wolfgang SchreiberIch war der Meinung, dass es zu Diebesgut immer auch einen Bestohlenen
geben müsse, sonst wären es allenfalls Fundsachen...
Richtig - aber man muss den Bestohlenen deshalb nicht kennen. Bei
Fundsachen gibt es auch immer einen Verlierer - aber der ist deshalb nicht
unbedingt bekannt, weshalb es Fundbüros gibt.
Praktisch kommt das in einer Vielzahl von Konstellationen vor - nämlich
immer dann, wenn bei Ermittlungen wegen einer bestimmten Straftat
Gegenstände aufgefunden werden, die mit Sicherheit ebenfalls aus
Straftaten stammen.
Es soll bspw. Mitarbeiter von Paketdiensten geben, die Pakete bestimmter
Versender oder mit bestimmten anzunehmenden Inhalten nicht zustellen,
sondern noch während ihrer Tour ausräumen oder mit nach Hause nehmen. Das
ist mehr oder weniger Alltag. Manchmal stellt sich das schnell genug
heraus, dass eine Durchsuchung der Wohnung noch sinnvoll ist. Dort findet
man dann regelmäßig ein Konglomerat (selten) noch verschlossener, schon
geöffneter Pakete mit Inhalt und originalverpackte Waren der Art, die sich
in den Paketen finden, die der Mitarbeiter an sich genommen hat und deren
legalen Erwerb er nicht belegen kann. [1]
Das gleiche funktioniert mit Ladendiebstahl, Diebesbanden und in anderen
Konstellationen.
Rechtlich ist das dann ein Fall von § 73a Abs. 1 StGB iVm 73 Abs. 1 StGB:
wenn eine Straftat begangen worden ist und dabei auch Gegenstände
gesichert wurden, die nicht aus dieser Straftat, sondern anderen
Straftaten stammen, werden auch diese Gegenstände eingezogen (und gehen
danach an den Geschädigten, soweit ermittelbar; anderenfalls werden sie
verwertet).
-thh
[1] In diesen Fällen kommt noch hinzu, dass der Verbleib der Waren
regelmäßig niemanden interessiert. Der Empfänger hat Ersatz bekommen, dem
Paketunternehmen und dem Absender ist's egal, weil bereits als
Versicherungsschaden gemeldet oder anderweitig abgewickelt. Selbst wenn
mal Sendungsnummern vorhanden sind, weigern sich die Absender (große
Versandhäuser) nicht selten, Adressaten und Inhalt mitzuteilen.
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