Post by Stefan SchmitzDa fährt jemand illegal an einem Stau über die Busspur vorbei, mit stark
überhöhter Geschwindigkeit, und tötet dabei ein vierjähriges Kind.
Strafe: 40 Tagessätze, von der Staatsanwaltschaft waren 70 gefordert.
Der Strafrahmen für fahrlässige Tötung reicht bis zu 5 Jahren. Wie ist
da so ein Urteil zu rechtfertigen?
Das Opfer war nur ein Fußgänger und das Tatwerkzeug war ein PKW.
Post by Stefan SchmitzUnd wenn das angemessen ist, mit welchem Verhalten kommt man in den
Bereich der Haftstrafe bzw. auf das Höchstmaß?
Mit einem Auto als Tatwerkzeug kommt man praktisch nie zu einer
Haftstrafe. Schließlich kann das jedem passieren, daß man mit 75 auf der
Busspur an einer Kolonne vorbeibraust.
Hätte das Kind nicht aufpassen können?
Post by Stefan Schmitzhttps://www.tagesspiegel.de/berlin/prozess-um-tod-eines-vierjahrigen-endet-mit-geldstrafe-5021719.html
Fahrradfahrer und Fußgänger totzufahren ist in Deutschland juristisch
billig, das war bisher schon bekannt.
Eine Schlägerei kann juristisch teurer werden.
Um das klarzustellen: Ich halte Urteile in solchen Fällen (ich habe
diesen Fall verfolgt) für deutlich zu milde. Wenn ein Autofahrer
schuldhaft einen Fußgänger oder Radfahrer ums Leben bringt, sollte nach
meinem Dafürhalten zwingend ein langes Fahrverbot erfolgen, sagen wir
mal: 1 Jahr. Wenn ein Autofahrer dieses Fahrverbot bricht, sollte
zwingend eine Gefängnisstrafe folgen. Ein solches Fahrverbot wäre dann
freilich eine erhebliche Einschränkung für den Autofahrer, das soll es
aber auch sein. Ein Unfalltod ist für das Opfer und seine Familie
schließlich auch eine erhebliche Einschränkung.
Im vorliegenden Fall sehe ich bedingten Vorsatz des Fahrers. Ich traue
mich in vergleichbarer Situation ohne jede mögliche Fußgängerbeteiligung
nicht, mit unverminderter Geschwindigkeit an einer Autokolonne
vorbeizufahren (könnte so an einer mehrspurigen Straße vor einer Ampel
vorkommen), weil ich befürchte, es könnte einer plötzlich herausziehen,
weil ihm spontan einfällt, daß er doch rechts abbiegen möchte. Nach
Abzug aller Toleranzen fuhr der Student mit 74 km/h weit schneller, als
in Ortschaften erlaubt ist und das über die Busspur, die er überhaupt
nicht benutzen darf.
Klarer Vorsatz, klar kriminelle Fahrweise, juristisch billig bewertet,
wie es in Deutschland Sitte ist. In meinen Augen ein Skandalurteil. Mein
Leben als Radfahrer ist in Deutschland vor der Justiz so gut wie nichts
wert.