Discussion:
Beleidigung unter Lehrern
(zu alt für eine Antwort)
Thomas Homilius
2021-01-08 18:33:49 UTC
Permalink
Sagte ein Lehrer zu seinem glatzkoepfigen Kollegen:
"Vergesse nicht, deine Glatze zu gelen, bevor du dem Direktor in den
Arsch kriechst."

Das ist meiner Meinung nach keine Beleidigung, wenn diese Aussage unter
4 Augen gemacht wurde.
--
Thomas Homilius
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Detlef Meißner
2021-01-08 18:40:25 UTC
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Post by Thomas Homilius
"Vergesse nicht, deine Glatze zu gelen, bevor du dem Direktor in den
^^^^^^^^
vergiss
Post by Thomas Homilius
Arsch kriechst."
Das ist meiner Meinung nach keine Beleidigung, wenn diese Aussage unter
4 Augen gemacht wurde.
Und unter 3 oder 2 Augen?

Detlef
Thomas Hochstein
2021-01-08 19:25:35 UTC
Permalink
Post by Detlef Meißner
Post by Thomas Homilius
"Vergesse nicht, deine Glatze zu gelen, bevor du dem Direktor in den
^^^^^^^^
vergiss
Post by Thomas Homilius
Arsch kriechst."
Der eine Lehrer war vermutlich kein Deutschlehrer.
Post by Detlef Meißner
Post by Thomas Homilius
Das ist meiner Meinung nach keine Beleidigung, wenn diese Aussage unter
4 Augen gemacht wurde.
Und unter 3 oder 2 Augen?
Dann noch weniger. Deshalb kann man niemanden beleidigen, wenn man
dabei die Augen zukneift.

-thh
Reinhard Zwirner
2021-01-08 19:50:25 UTC
Permalink
[...]
Post by Thomas Hochstein
Post by Detlef Meißner
Post by Thomas Homilius
Das ist meiner Meinung nach keine Beleidigung, wenn diese Aussage unter
4 Augen gemacht wurde.
Und unter 3 oder 2 Augen?
Dann noch weniger. Deshalb kann man niemanden beleidigen, wenn man
dabei die Augen zukneift.
:-))

Ciao

Reinhard
Detlef Meißner
2021-01-08 21:50:31 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Detlef Meißner
Post by Thomas Homilius
"Vergesse nicht, deine Glatze zu gelen, bevor du dem Direktor in den
^^^^^^^^
vergiss
Post by Thomas Homilius
Arsch kriechst."
Der eine Lehrer war vermutlich kein Deutschlehrer.
Aber gewiss ist das nicht.
Post by Thomas Hochstein
Post by Detlef Meißner
Post by Thomas Homilius
Das ist meiner Meinung nach keine Beleidigung, wenn diese Aussage unter
4 Augen gemacht wurde.
Und unter 3 oder 2 Augen?
Dann noch weniger. Deshalb kann man niemanden beleidigen, wenn man
dabei die Augen zukneift.
Oder wenn sich zwei Blinde beleidigen.

Aber möglicherweise waren außen den Augen ja auch noch ein Paar Ohren dabei.

Detlef
Diedrich Ehlerding
2021-01-09 08:34:20 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
"Vergesse
Aargh*! "vergiss"
Post by Thomas Homilius
nicht, deine Glatze zu gelen, bevor du dem Direktor in den
Arsch kriechst."
Das ist meiner Meinung nach keine Beleidigung, wenn diese Aussage
unter 4 Augen gemacht wurde.
Natürlich ist es eine Beleidigung, jemandem Arschkriecherei nachzusagen.
Problem bei "unter 4 Augen" ist allerdings die Beweisbarkeit.
--
gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.
Thomas Hochstein
2021-01-09 19:49:27 UTC
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Post by Diedrich Ehlerding
Post by Thomas Homilius
"Vergesse
Aargh*! "vergiss"
Das kann man sich doch mit dieser Blume merken, Vergessemeinnicht,
oder?
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Thomas Homilius
Das ist meiner Meinung nach keine Beleidigung, wenn diese Aussage
unter 4 Augen gemacht wurde.
Natürlich ist es eine Beleidigung, jemandem Arschkriecherei nachzusagen.
Und die Beleidigung kann sowohl - der vermutlich häufigste Fall -
gegenüber dem Beleidigten als auch ggü. Dritten geäußert werden,
wohingegen üble Nachrede und Verleumdung die Äußerung ggü. einem
anderen als dem Verleumdeten erfordern.
Post by Diedrich Ehlerding
Problem bei "unter 4 Augen" ist allerdings die Beweisbarkeit.
Ich hätte, wenn wir schon von der Theorie in die Praxis wechseln, ja
eher die Verweisung auf den Privatklageweg als die Beweisbarkeit
genannt, aber ja.

-thh
--
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Ulf Kutzner
2021-01-30 12:24:34 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Thomas Homilius
Das ist meiner Meinung nach keine Beleidigung, wenn diese Aussage
unter 4 Augen gemacht wurde.
Natürlich ist es eine Beleidigung, jemandem Arschkriecherei nachzusagen.
Und die Beleidigung kann sowohl - der vermutlich häufigste Fall -
gegenüber dem Beleidigten als auch ggü. Dritten geäußert werden,
wohingegen üble Nachrede und Verleumdung die Äußerung ggü. einem
anderen als dem Verleumdeten erfordern.
Post by Diedrich Ehlerding
Problem bei "unter 4 Augen" ist allerdings die Beweisbarkeit.
Ich hätte, wenn wir schon von der Theorie in die Praxis wechseln, ja
eher die Verweisung auf den Privatklageweg als die Beweisbarkeit
genannt
Findet die auch regelmäßig statt, wenn ein, sagen woir,
beamteter Lehrer aus dem Kollegium heraus beleidigt wird?

A propos Kollegium: Der Schulbehörde und/oder dem Schulleiter könnte
zu dem Thema auch noch etwas für dsrm einfallen.
Thomas Hochstein
2021-01-31 14:10:41 UTC
Permalink
Wer verwendet denn eine solchermaßen eigenartige Mailadresse? Ich bin
mir ziemlich sicher, dass mehrere aufeinanderfolgende Punkte in dieser
Form syntaktisch nicht zulässig sind.
Post by Ulf Kutzner
Post by Thomas Hochstein
Ich hätte, wenn wir schon von der Theorie in die Praxis wechseln, ja
eher die Verweisung auf den Privatklageweg als die Beweisbarkeit
genannt
Findet die auch regelmäßig statt, wenn ein, sagen woir,
beamteter Lehrer aus dem Kollegium heraus beleidigt wird?
Solange das unter vier Augen geschieht, wüsste ich nicht, was dagegen
sprechen sollte, nachdem dann der Rechtsfrieden reeglmäßig nicht über
den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört wird.

-thh
Detlef Meißner
2021-01-31 14:29:20 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Wer verwendet denn eine solchermaßen eigenartige Mailadresse?
Du. ;-)
Post by Thomas Hochstein
Ich bin
mir ziemlich sicher, dass mehrere aufeinanderfolgende Punkte in dieser
Form syntaktisch nicht zulässig sind.
Die funktioniert ja auch nicht. Google.groups formt die entsprechend um,
so dass man dem Verfasser nicht direkt per E-Mail antworten kann.
Vielleicht auch zur Wahrung der Anonymität. Was weiß ich!

Detlef
Stefan Schmitz
2021-01-31 14:51:43 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Wer verwendet denn eine solchermaßen eigenartige Mailadresse?
Aus Datenschutzgründen zeigt Google Groups Mailadressen (und MIDs)
standardmäßig nur in dieser Form an.
Warum in der Einleitungszeile nicht der Name steht, weiß ich allerdings
nicht.

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