Post by Detlef MeiÃnerPost by Malte Muellerhttps://www.danisch.de/blog/2023/09/26/ich-weiss-wer-mir-das-bankkonto-weggeschossen-hat-wie-und-warum/
Klar, man hat ja *nur* gesagt, dass Ricarda Lang dick ist.
Ich habe nicht mitverfolgt, wie er diesen Umstand vorgebracht hat.
Er legt hin und wieder auch sein Verständnis für Rechtslagen dar.
Bei dem verlinkten Artikel legt er z.B. dar, dass man niemanden
nach § 185 StGB wegen Beleidigung verurteilen dürfe, weil der Begriff
Beleidigung nicht im Gesetz klargelegt sei und somit der Auslegung
durch die ständige Rechtsprechung bedürfe, was wiederum bedeute,
dass Bestrafung wegen Beleidigung keine durch den Gesetzgeber
geschaffene Grundlage habe und somit z.B. gegen Art. 103 Abs 2 GG
verstoße.
Art. 97 Abs 1 GG sagt zwar, dass Richter unabhängig und (nur)
dem Gesetz unterworfen sind, und § 339 StGB stellt Rechtsbeugung
unter Strafe, aber es gibt ja auch noch so Sachen wie § 261 StPO,
denen zufolge das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff
der Verhandlung geschöpften Überzeugung über das Ergebnis der
Beweisaufnahme entscheidet
Was darauf hinauslaufen könnte, dass ein Strafurteil unter
Bezugnahme auf einen Paragraphen, bei dem nicht alle darin
vorkommenden Begriffe in Begriffsbestimmungen und ähnlichem
klargelegt sind, unter Umständen trotzdem eine durch den
Gesetzgeber geschaffene Grundlage hat, nämlich § 261 StPO, der
es Richtern erlaubt, auch selbst zu Überzeugungen zu kommen.
Darüber, was davon zu halten ist, dass Richter auch selbst zu
Überzeugungen kommen und diese im Urteil umsetzen dürfen, kann
man (meinetwegen auch fallweise) verschiedener Meinung sein.
Aber wenn Rechtsapparate funktionieren sollen, ohne dass sich
Überzeugungen an ihrem Funktionieren Beteiligter auswirken, dann
muss man die Rechtsapparate ohne Menschen aufziehen, was unter
anderem die Frage aufwirft, wer es dann machen soll und ob
dabei etwas herauskommen kann, was der menschlichen Natur
gerecht wird.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich