Stefan Schmitz
2023-01-29 15:09:59 UTC
Im hiesigen Bewerbungsformular für Schöffen ist anzukreuzen:
"Ich bin in den letzten 10 Jahren nicht zu einer vorsätzlichen
Freiheitsstrafe (auch nicht auf Bewährung)
von mehr als 6 Monaten bestraft worden"
Ist das ein sprachlicher Lapsus des Formularerstellers oder ein
gebräuchlicher Ausdruck?
"Ich bin in den letzten 10 Jahren nicht zu einer vorsätzlichen
Freiheitsstrafe (auch nicht auf Bewährung)
von mehr als 6 Monaten bestraft worden"
Ist das ein sprachlicher Lapsus des Formularerstellers oder ein
gebräuchlicher Ausdruck?