Discussion:
vorsätzliche Freiheitsstrafe
(zu alt für eine Antwort)
Stefan Schmitz
2023-01-29 15:09:59 UTC
Permalink
Im hiesigen Bewerbungsformular für Schöffen ist anzukreuzen:
"Ich bin in den letzten 10 Jahren nicht zu einer vorsätzlichen
Freiheitsstrafe (auch nicht auf Bewährung)
von mehr als 6 Monaten bestraft worden"

Ist das ein sprachlicher Lapsus des Formularerstellers oder ein
gebräuchlicher Ausdruck?
ottitale
2023-01-29 15:38:51 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
"Ich bin in den letzten 10 Jahren nicht zu einer vorsätzlichen
Freiheitsstrafe (auch nicht auf Bewährung)
von mehr als 6 Monaten bestraft worden"
Ist das ein sprachlicher Lapsus des Formularerstellers oder ein
gebräuchlicher Ausdruck?
§ 32 Nr. 1 Alt. 2 GVG hilft weiter:
"Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:
1.
Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung
öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu
einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;"
--
Stehle nicht!
Lüge nicht!
Betrüge nicht!
Deine Regierung duldet keine Konkurrenz.
Helmut Richter
2023-01-29 15:41:21 UTC
Permalink
Post by ottitale
Stehle nicht!
Spreche kein falsches Deutsch!
--
Helmut Richter
Stefan Schmitz
2023-01-29 16:00:23 UTC
Permalink
Post by ottitale
Post by Stefan Schmitz
"Ich bin in den letzten 10 Jahren nicht zu einer vorsätzlichen
Freiheitsstrafe (auch nicht auf Bewährung)
von mehr als 6 Monaten bestraft worden"
Ist das ein sprachlicher Lapsus des Formularerstellers oder ein
gebräuchlicher Ausdruck?
1.
Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung
öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu
einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;"
Eben. Da wird die Tat als vorsätzlich bezeichnet, nicht die Freiheitsstrafe.
Ulf Kutzner
2023-01-30 11:06:00 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by ottitale
Post by Stefan Schmitz
"Ich bin in den letzten 10 Jahren nicht zu einer vorsätzlichen
Freiheitsstrafe (auch nicht auf Bewährung)
von mehr als 6 Monaten bestraft worden"
Ist das ein sprachlicher Lapsus des Formularerstellers oder ein
gebräuchlicher Ausdruck?
1.
Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung
öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu
einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;"
Eben. Da wird die Tat als vorsätzlich bezeichnet, nicht die Freiheitsstrafe.
Tja, da haben sich die Sprachvereinfachenden für das Justizwesen einen
Bärendienst erwiesen.
Frank Hucklenbroich
2023-01-31 07:26:49 UTC
Permalink
Post by ottitale
Post by Stefan Schmitz
"Ich bin in den letzten 10 Jahren nicht zu einer vorsätzlichen
Freiheitsstrafe (auch nicht auf Bewährung)
von mehr als 6 Monaten bestraft worden"
Ist das ein sprachlicher Lapsus des Formularerstellers oder ein
gebräuchlicher Ausdruck?
1.
Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung
öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu
einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;"
So macht es Sinn. Wer z.B. wegen eines Verkehrsunfalles wegen fahrlässiger
Tötung verurteilt wird, der darf trotzdem Schöffe werden.

Grüße,

Frank

Dorothee Hermann
2023-01-30 11:33:54 UTC
Permalink
Im hiesigen Bewerbungsformular für Schöffen ist anzukreuzen: "Ich
bin in den letzten 10 Jahren nicht zu einer vorsätzlichen
Freiheitsstrafe (auch nicht auf Bewährung) von mehr als 6 Monaten
bestraft worden"
Ist das ein sprachlicher Lapsus des Formularerstellers oder ein
gebräuchlicher Ausdruck?
Hab mal unter "vorsätzlichen Freiheitsstrafe" bei Google gesucht:
Da gibt es wohl doch den einen oder anderen Fall, wo man sich im Text
verhaspelt hat - also Fehler.


Dorothee
Thomas Hochstein
2023-01-30 19:35:54 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
"Ich bin in den letzten 10 Jahren nicht zu einer vorsätzlichen
Freiheitsstrafe (auch nicht auf Bewährung)
von mehr als 6 Monaten bestraft worden"
Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist schon lange
keine Voraussetzung mehr für irgendeine Tätigkeit.
Lesen Sie weiter auf narkive:
Loading...