Stefan Schmitz
2022-11-25 23:25:34 UTC
Die Aktivisten der Letzten Generation vom BER sollen nach Ansichht
einiger wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr verfolgt werden.
Wo ist denn da der Tatbestand des § 315 StGB erfüllt?
In Frage kommt wohl nur "Hindernisse bereitet", wobei die Person selbst
das Hindernis wäre. Aber wie wird durch die Aktion Leib oder Leben einer
anderen Person oder eine Sache von erheblichem Wert gefährdet?
Durch die Sperrung des Flughafens war schon jegliche Gefährdung
ausgeschlossen. Nimmt man für die Strafbarkeit an, dass die Gefährdung
ohne die Sperrung gegeben wäre, sehe ich einzig und allein Leib und
Leben der Aktivisten selbst gefährdet. Ein Flugzeug würde wohl gar
nichts davon merken, wenn es über sie hinwegrollte.
einiger wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr verfolgt werden.
Wo ist denn da der Tatbestand des § 315 StGB erfüllt?
In Frage kommt wohl nur "Hindernisse bereitet", wobei die Person selbst
das Hindernis wäre. Aber wie wird durch die Aktion Leib oder Leben einer
anderen Person oder eine Sache von erheblichem Wert gefährdet?
Durch die Sperrung des Flughafens war schon jegliche Gefährdung
ausgeschlossen. Nimmt man für die Strafbarkeit an, dass die Gefährdung
ohne die Sperrung gegeben wäre, sehe ich einzig und allein Leib und
Leben der Aktivisten selbst gefährdet. Ein Flugzeug würde wohl gar
nichts davon merken, wenn es über sie hinwegrollte.