Discussion:
Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr
(zu alt für eine Antwort)
Stefan Schmitz
2022-11-25 23:25:34 UTC
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Die Aktivisten der Letzten Generation vom BER sollen nach Ansichht
einiger wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr verfolgt werden.

Wo ist denn da der Tatbestand des § 315 StGB erfüllt?
In Frage kommt wohl nur "Hindernisse bereitet", wobei die Person selbst
das Hindernis wäre. Aber wie wird durch die Aktion Leib oder Leben einer
anderen Person oder eine Sache von erheblichem Wert gefährdet?
Durch die Sperrung des Flughafens war schon jegliche Gefährdung
ausgeschlossen. Nimmt man für die Strafbarkeit an, dass die Gefährdung
ohne die Sperrung gegeben wäre, sehe ich einzig und allein Leib und
Leben der Aktivisten selbst gefährdet. Ein Flugzeug würde wohl gar
nichts davon merken, wenn es über sie hinwegrollte.
Tim Landscheidt
2022-11-26 03:38:17 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Die Aktivisten der Letzten Generation vom BER sollen nach
Ansichht einiger wegen gefährlichen Eingriffs in den
Luftverkehr verfolgt werden.
Wo ist denn da der Tatbestand des § 315 StGB erfüllt?
In Frage kommt wohl nur "Hindernisse bereitet", wobei die
Person selbst das Hindernis wäre. Aber wie wird durch die
Aktion Leib oder Leben einer anderen Person oder eine Sache
von erheblichem Wert gefährdet?
Durch die Sperrung des Flughafens war schon jegliche
Gefährdung ausgeschlossen. Nimmt man für die Strafbarkeit
an, dass die Gefährdung ohne die Sperrung gegeben wäre, sehe
ich einzig und allein Leib und Leben der Aktivisten selbst
gefährdet. Ein Flugzeug würde wohl gar nichts davon merken,
wenn es über sie hinwegrollte.
https://wildlife.faa.gov/.

Tim
Stefan Schmitz
2022-11-26 09:27:28 UTC
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Post by Tim Landscheidt
Post by Stefan Schmitz
Die Aktivisten der Letzten Generation vom BER sollen nach
Ansichht einiger wegen gefährlichen Eingriffs in den
Luftverkehr verfolgt werden.
Wo ist denn da der Tatbestand des § 315 StGB erfüllt?
In Frage kommt wohl nur "Hindernisse bereitet", wobei die
Person selbst das Hindernis wäre. Aber wie wird durch die
Aktion Leib oder Leben einer anderen Person oder eine Sache
von erheblichem Wert gefährdet?
Durch die Sperrung des Flughafens war schon jegliche
Gefährdung ausgeschlossen. Nimmt man für die Strafbarkeit
an, dass die Gefährdung ohne die Sperrung gegeben wäre, sehe
ich einzig und allein Leib und Leben der Aktivisten selbst
gefährdet. Ein Flugzeug würde wohl gar nichts davon merken,
wenn es über sie hinwegrollte.
https://wildlife.faa.gov/.
Da geht es um Kollisionen mit Vögeln in der Luft und vermutlich um
Triebwerksschäden. Dergleichen kann bei Hindernissen auf der Rollbahn
nicht passieren.
Tim Landscheidt
2022-11-26 12:10:40 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Tim Landscheidt
Post by Stefan Schmitz
Die Aktivisten der Letzten Generation vom BER sollen nach
Ansichht einiger wegen gefährlichen Eingriffs in den
Luftverkehr verfolgt werden.
Wo ist denn da der Tatbestand des § 315 StGB erfüllt?
In Frage kommt wohl nur "Hindernisse bereitet", wobei die
Person selbst das Hindernis wäre. Aber wie wird durch die
Aktion Leib oder Leben einer anderen Person oder eine Sache
von erheblichem Wert gefährdet?
Durch die Sperrung des Flughafens war schon jegliche
Gefährdung ausgeschlossen. Nimmt man für die Strafbarkeit
an, dass die Gefährdung ohne die Sperrung gegeben wäre, sehe
ich einzig und allein Leib und Leben der Aktivisten selbst
gefährdet. Ein Flugzeug würde wohl gar nichts davon merken,
wenn es über sie hinwegrollte.
https://wildlife.faa.gov/.
Da geht es um Kollisionen mit Vögeln in der Luft und
vermutlich um Triebwerksschäden. Dergleichen kann bei
Hindernissen auf der Rollbahn nicht passieren.
Nein, tut es nicht.

Tim
Stefan Schmitz
2022-11-26 12:50:26 UTC
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Post by Tim Landscheidt
Post by Stefan Schmitz
Post by Tim Landscheidt
Post by Stefan Schmitz
Die Aktivisten der Letzten Generation vom BER sollen nach
Ansichht einiger wegen gefährlichen Eingriffs in den
Luftverkehr verfolgt werden.
Wo ist denn da der Tatbestand des § 315 StGB erfüllt?
In Frage kommt wohl nur "Hindernisse bereitet", wobei die
Person selbst das Hindernis wäre. Aber wie wird durch die
Aktion Leib oder Leben einer anderen Person oder eine Sache
von erheblichem Wert gefährdet?
Durch die Sperrung des Flughafens war schon jegliche
Gefährdung ausgeschlossen. Nimmt man für die Strafbarkeit
an, dass die Gefährdung ohne die Sperrung gegeben wäre, sehe
ich einzig und allein Leib und Leben der Aktivisten selbst
gefährdet. Ein Flugzeug würde wohl gar nichts davon merken,
wenn es über sie hinwegrollte.
https://wildlife.faa.gov/.
Da geht es um Kollisionen mit Vögeln in der Luft und
vermutlich um Triebwerksschäden. Dergleichen kann bei
Hindernissen auf der Rollbahn nicht passieren.
Nein, tut es nicht.
Was tut es nicht?

Hast du Beispiele für Ereignisse mit Landtieren? Ich habe nur was mit
Vögeln gefunden.
Tim Landscheidt
2022-11-26 12:59:09 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Tim Landscheidt
Post by Stefan Schmitz
Post by Tim Landscheidt
Post by Stefan Schmitz
Die Aktivisten der Letzten Generation vom BER sollen nach
Ansichht einiger wegen gefährlichen Eingriffs in den
Luftverkehr verfolgt werden.
Wo ist denn da der Tatbestand des § 315 StGB erfüllt?
In Frage kommt wohl nur "Hindernisse bereitet", wobei die
Person selbst das Hindernis wäre. Aber wie wird durch die
Aktion Leib oder Leben einer anderen Person oder eine Sache
von erheblichem Wert gefährdet?
Durch die Sperrung des Flughafens war schon jegliche
Gefährdung ausgeschlossen. Nimmt man für die Strafbarkeit
an, dass die Gefährdung ohne die Sperrung gegeben wäre, sehe
ich einzig und allein Leib und Leben der Aktivisten selbst
gefährdet. Ein Flugzeug würde wohl gar nichts davon merken,
wenn es über sie hinwegrollte.
https://wildlife.faa.gov/.
Da geht es um Kollisionen mit Vögeln in der Luft und
vermutlich um Triebwerksschäden. Dergleichen kann bei
Hindernissen auf der Rollbahn nicht passieren.
Nein, tut es nicht.
Was tut es nicht?
Hast du Beispiele für Ereignisse mit Landtieren? Ich habe
nur was mit Vögeln gefunden.
„Search the Database“ → „Birds/Other wildlife“ → erster of-
fensichtlicher Nichtvogel „Alligator snapping turtle“. Man
kann auch nach der Schadensart suchen.

Tim
Peter Richter
2022-11-26 09:49:01 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Die Aktivisten der Letzten Generation vom BER sollen nach Ansichht
einiger wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr verfolgt werden.
Wo ist denn da der Tatbestand des § 315 StGB erfüllt?
In Frage kommt wohl nur "Hindernisse bereitet", wobei die Person
selbst das Hindernis wäre. Aber wie wird durch die Aktion Leib oder
Leben einer anderen Person oder eine Sache von erheblichem Wert
gefährdet?
https://www.danisch.de/blog/2022/11/25/zuschriften-zu-klimaklebern-und-der-flugsicherheit/#more-53603
(erste Zuschrift)
Thomas Hochstein
2022-12-02 22:14:48 UTC
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Post by Peter Richter
https://www.danisch.de/blog/2022/11/25/zuschriften-zu-klimaklebern-und-der-flugsicherheit/#more-53603
Ich würde vermutlich eher Juristen als Linienpiloten zu rechtlichen Fragen
befragen, wie ich auch lieber mit einem Flugzeug fligen würde, dass ein
Linienpilot steuert (statt eines Juristen). Aber das sind letztlich
persönliche Vorliegen.
Karl Müller
2022-12-03 06:33:01 UTC
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Post by Thomas Hochstein
Post by Peter Richter
https://www.danisch.de/blog/2022/11/25/zuschriften-zu-klimaklebern-und-
der-flugsicherheit/#more-53603
Post by Thomas Hochstein
Ich würde vermutlich eher Juristen als Linienpiloten zu rechtlichen
Fragen befragen, wie ich auch lieber mit einem Flugzeug fligen würde,
dass ein Linienpilot steuert (statt eines Juristen). Aber das sind
letztlich persönliche Vorliegen.
Wobei es für einen Juristen bei der Klärung einer juristischen Frage
durchaus sinnvoll sein kann auf die Expertise eines Linienpiloten
zurückzugreifen zu können

Andersherum, einen Juristen bei der Klärung z.B eines Triebwerksausfalls
dazu zu holen, macht wohl weniger Sinn

Ausnahmen sind vorstellbar - z.B. wenn man Herrn Merz als Passagier hat

mfg

Karl
Dietz Proepper
2022-12-03 09:02:29 UTC
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Post by Peter Richter
Post by Thomas Hochstein
Post by Peter Richter
https://www.danisch.de/blog/2022/11/25/zuschriften-zu-klimaklebern-und-
der-flugsicherheit/#more-53603
Post by Thomas Hochstein
Ich würde vermutlich eher Juristen als Linienpiloten zu rechtlichen
Fragen befragen, wie ich auch lieber mit einem Flugzeug fligen
würde, dass ein Linienpilot steuert (statt eines Juristen). Aber
das sind letztlich persönliche Vorliegen.
Wobei es für einen Juristen bei der Klärung einer juristischen Frage
durchaus sinnvoll sein kann auf die Expertise eines Linienpiloten
zurückzugreifen zu können
Der Wahrheitsfindung zuträglich wäre dann aber minimal die Heranziehung
eines Linienpiloten, der nicht gleich im ersten Satz eine gewisse
Voreingenommenheit erkennen lässt.

Man kann über die Aktionen der Aktivisten sicherlich geteilter Meinung
sein. Sie aber als Terroristen zu beschimpfen ...
Ich wünsche dem Leserbrief-Schmierfi^WSchreiber, dass ihm auf seinen
Flügen nie richtige Terroristen unterkommen.
--
SIC SEMPER
+--|=======>
TYRANNIS
Gerald Gruner
2022-12-03 20:41:12 UTC
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Post by Dietz Proepper
Der Wahrheitsfindung zuträglich wäre dann aber minimal die Heranziehung
eines Linienpiloten, der nicht gleich im ersten Satz eine gewisse
Voreingenommenheit erkennen lässt.
Man kann über die Aktionen der Aktivisten sicherlich geteilter Meinung
sein. Sie aber als Terroristen zu beschimpfen ...
...ist vielleicht nur verfrüht.
Allerdings wer, wie wohl die meisten Regulars im Usenet, schon ein paar
Jahre länger auf der Welt ist und sich insbesondere noch an die
Vorgeschichte der RAF erinnert, dem fallen Parallelen auf.
Teile der "Aktivisten" zeigen schon deutlich ihren Hass und ihre Verachtung
auf alle anderen. Das eskaliert immer mehr. Die frage ist nur, wie weit?

MfG
Gerald
--
Keine Emotion beraubt den Geist so vollständig von seinen Möglichkeiten zu
handeln und zu denken, wie die Angst.
- Edmund Burke
Ulf Kutzner
2022-12-04 09:40:11 UTC
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Post by Gerald Gruner
Allerdings wer, wie wohl die meisten Regulars im Usenet, schon ein paar
Jahre länger auf der Welt ist und sich insbesondere noch an die
Vorgeschichte der RAF erinnert, dem fallen Parallelen auf.
Teile der "Aktivisten" zeigen schon deutlich ihren Hass und ihre Verachtung
auf alle anderen. Das eskaliert immer mehr.
Zuletzt beim NSU. Und nun?
Gerald Gruner
2022-12-04 17:16:12 UTC
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Post by Ulf Kutzner
Post by Gerald Gruner
Allerdings wer, wie wohl die meisten Regulars im Usenet, schon ein paar
Jahre länger auf der Welt ist und sich insbesondere noch an die
Vorgeschichte der RAF erinnert, dem fallen Parallelen auf.
Teile der "Aktivisten" zeigen schon deutlich ihren Hass und ihre Verachtung
auf alle anderen. Das eskaliert immer mehr.
Zuletzt beim NSU. Und nun?
Whataboutism. :-(

MfG
Gerald
--
Weit mehr, als die Bequemlichkeit der Bussitze stört mich an Bus und
Bahn, dass sie nicht von dort wegfahren, wo ich grade bin, und nicht
dorthin, wo ich hin will. Und nicht dann, wenn ich fahren will.
- Ludger A. in dsrm
Ulf Kutzner
2022-12-05 08:24:29 UTC
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Post by Gerald Gruner
Post by Ulf Kutzner
Post by Gerald Gruner
Allerdings wer, wie wohl die meisten Regulars im Usenet, schon ein paar
Jahre länger auf der Welt ist und sich insbesondere noch an die
Vorgeschichte der RAF erinnert, dem fallen Parallelen auf.
Teile der "Aktivisten" zeigen schon deutlich ihren Hass und ihre Verachtung
auf alle anderen. Das eskaliert immer mehr.
Zuletzt beim NSU. Und nun?
Whataboutism.
Ein Schwätzer bist Du. Ich habe ausgeführt, was in D immer mehr eskaliert
bzw. zuletzt eskalierte.
Helmut Richter
2022-12-03 08:27:55 UTC
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Post by Thomas Hochstein
Post by Peter Richter
https://www.danisch.de/blog/2022/11/25/zuschriften-zu-klimaklebern-und-der-flugsicherheit/#more-53603
Ich würde vermutlich eher Juristen als Linienpiloten zu rechtlichen Fragen
befragen, wie ich auch lieber mit einem Flugzeug fligen würde, dass ein
Linienpilot steuert (statt eines Juristen). Aber das sind letztlich
persönliche Vorliegen.
Aber können nicht Fragen über die tatsächliche Erhöhung der Gefährdung
durch irgendwelche Aktionen auf dem Rollfeld vielleicht auch durch
Linienpiloten beurteilt werden und nicht nur durch Juristen?
--
Helmut Richter
Stefan Schmitz
2022-12-03 09:24:59 UTC
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Post by Helmut Richter
Post by Thomas Hochstein
Post by Peter Richter
https://www.danisch.de/blog/2022/11/25/zuschriften-zu-klimaklebern-und-der-flugsicherheit/#more-53603
Ich würde vermutlich eher Juristen als Linienpiloten zu rechtlichen Fragen
befragen, wie ich auch lieber mit einem Flugzeug fligen würde, dass ein
Linienpilot steuert (statt eines Juristen). Aber das sind letztlich
persönliche Vorliegen.
Aber können nicht Fragen über die tatsächliche Erhöhung der Gefährdung
durch irgendwelche Aktionen auf dem Rollfeld vielleicht auch durch
Linienpiloten beurteilt werden und nicht nur durch Juristen?
Eher wohl durch Ingenieure. Piloten können nur sagen, was sie als
Gefährdung empfinden und wie sie sich bei als gefährlich festgelegten
Situationen zu verhalten haben.
Karl Müller
2022-12-03 12:04:34 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Helmut Richter
Post by Thomas Hochstein
Post by Peter Richter
https://www.danisch.de/blog/2022/11/25/zuschriften-zu-klimaklebern-
und-der-flugsicherheit/#more-53603
Post by Stefan Schmitz
Post by Helmut Richter
Post by Thomas Hochstein
Ich würde vermutlich eher Juristen als Linienpiloten zu rechtlichen
Fragen befragen, wie ich auch lieber mit einem Flugzeug fligen würde,
dass ein Linienpilot steuert (statt eines Juristen). Aber das sind
letztlich persönliche Vorliegen.
Aber können nicht Fragen über die tatsächliche Erhöhung der Gefährdung
durch irgendwelche Aktionen auf dem Rollfeld vielleicht auch durch
Linienpiloten beurteilt werden und nicht nur durch Juristen?
Eher wohl durch Ingenieure. Piloten können nur sagen, was sie als
Gefährdung empfinden und wie sie sich bei als gefährlich festgelegten
Situationen zu verhalten haben.
Es soll sogar Linienpiloten geben die über eine Ingenieur-Ausbildung
verfügen, sogar Dr.rer.nat sollte möglich sein

Genauso wie es Juristen mit Doktortitel geben soll, die einen
Pilotenschein haben

Nichts ist unmöglich

Ob solche Menschen sich allerdings auf einem Rollfeld festkleben um ihre
politischen Forderungen durchzusetzen wage ich zu bezweifeln

Vielleicht irre ich mich auch

mfg

Karl
Alexander Goetzenstein
2022-11-26 15:15:39 UTC
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Hallo,
Post by Stefan Schmitz
Die Aktivisten der Letzten Generation vom BER sollen nach Ansichht
einiger wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr verfolgt werden.
Wo ist denn da der Tatbestand des § 315 StGB erfüllt?
In Frage kommt wohl nur "Hindernisse bereitet", wobei die Person selbst
das Hindernis wäre. Aber wie wird durch die Aktion Leib oder Leben einer
anderen Person oder eine Sache von erheblichem Wert gefährdet?
Durch die Sperrung des Flughafens war schon jegliche Gefährdung
ausgeschlossen. Nimmt man für die Strafbarkeit an, dass die Gefährdung
ohne die Sperrung gegeben wäre, sehe ich einzig und allein Leib und
Leben der Aktivisten selbst gefährdet. Ein Flugzeug würde wohl gar
nichts davon merken, wenn es über sie hinwegrollte.
der Sprecher des Flughafens sagte selbst, dass zu keiner Zeit Menschen
in Gefahr gewesen seien, da die "Aktivisten" sich nur auf Zugangswegen,
nicht jedoch Start- und Landebahn aufgehalten hätten. Diese Leute sind
wohl auch selbst für sich von keiner Gefahr ausgegangen, da wohl niemand
ein Flug- oder Fahrzeug über Personen rollen ließe. Insofern sehe ich
die Gefährdung von Menschen nicht als gegeben an, bliebe also
tatsächlich "nur" die Behinderung. Mich würde nicht wundern, wenn die
zivilrechtlichen Folgen für die Störer einschlägiger ausfallen werden
als die strafrechtlichen.


BTW: gibt es eigentlich einen eigenen Straftatbestand für die Störung,
Behinderung, Beschädigung oder Zerstörung öffentlicher Infrastruktur?
--
Gruß
Alex
Stefan Schmitz
2022-11-26 15:48:25 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
BTW: gibt es eigentlich einen eigenen Straftatbestand für die Störung,
Behinderung, Beschädigung oder Zerstörung öffentlicher Infrastruktur?
https://dejure.org/gesetze/StGB/316b.html
Der Tatbestand scheint allerdings auch nicht erfüllt zu sein.
Alexander Goetzenstein
2022-11-26 22:41:04 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Stefan Schmitz
Post by Alexander Goetzenstein
BTW: gibt es eigentlich einen eigenen Straftatbestand für die Störung,
Behinderung, Beschädigung oder Zerstörung öffentlicher Infrastruktur?
https://dejure.org/gesetze/StGB/316b.html
Der Tatbestand scheint allerdings auch nicht erfüllt zu sein.
stimmt, da fehlen wohl die Begriffe der Störung und Behinderung. Da
wurde wohl zu präzise die damalige Vorstellung formuliert, mit dem
Ergebnis, dass es zu sehr einschränkt, um auf diese Vorfälle zu passen.
Ich rate mal ins Blaue, dass das so nicht beabsichtigt war.

Abgesehen davon sind die Strafen nicht wirklich abschreckend. Man könnte
darüber nachdenken, das nachzuschärfen und die Tatbestände etwas
allgemeiner zu formulieren. Falls es so gewünscht ist.
--
Gruß
Alex
Stefan Schmitz
2022-11-26 23:39:47 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
Hallo,
Post by Stefan Schmitz
Post by Alexander Goetzenstein
BTW: gibt es eigentlich einen eigenen Straftatbestand für die Störung,
Behinderung, Beschädigung oder Zerstörung öffentlicher Infrastruktur?
https://dejure.org/gesetze/StGB/316b.html
Der Tatbestand scheint allerdings auch nicht erfüllt zu sein.
stimmt, da fehlen wohl die Begriffe der Störung und Behinderung. Da
wurde wohl zu präzise die damalige Vorstellung formuliert, mit dem
Ergebnis, dass es zu sehr einschränkt, um auf diese Vorfälle zu passen.
Ich rate mal ins Blaue, dass das so nicht beabsichtigt war.
Störung ist doch drin.
Aber die Art und Weise der Störung ist nicht erfasst, weil keine "dem
Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder
unbrauchbar" gemacht wurde.
Ich nehme an, solche Vorfälle sind absichtlich nicht erfasst, weil man
meinte, solche Störungen seien leicht zu beheben.
Post by Alexander Goetzenstein
Abgesehen davon sind die Strafen nicht wirklich abschreckend. Man könnte
darüber nachdenken, das nachzuschärfen und die Tatbestände etwas
allgemeiner zu formulieren. Falls es so gewünscht ist.
Bis zu 5 Jahren sind doch drin. Mehr abschrecken könnte nur eine
Mindeststrafe, aber die sollte schwereren Delikten vorbehalten sein.
Alexander Goetzenstein
2022-11-27 08:40:18 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Stefan Schmitz
Post by Alexander Goetzenstein
Hallo,
Post by Stefan Schmitz
Post by Alexander Goetzenstein
BTW: gibt es eigentlich einen eigenen Straftatbestand für die Störung,
Behinderung, Beschädigung oder Zerstörung öffentlicher Infrastruktur?
https://dejure.org/gesetze/StGB/316b.html
Der Tatbestand scheint allerdings auch nicht erfüllt zu sein.
stimmt, da fehlen wohl die Begriffe der Störung und Behinderung. Da
wurde wohl zu präzise die damalige Vorstellung formuliert, mit dem
Ergebnis, dass es zu sehr einschränkt, um auf diese Vorfälle zu passen.
Ich rate mal ins Blaue, dass das so nicht beabsichtigt war.
Störung ist doch drin.
Aber die Art und Weise der Störung ist nicht erfasst, weil keine "dem
Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder
unbrauchbar" gemacht wurde.
eben: es müsste drin stehen, "dadurch verhindert oder stört, dass er den
Betrieb stört oder wesentlich behindert" oder so etwas in der Art.
Post by Stefan Schmitz
Ich nehme an, solche Vorfälle sind absichtlich nicht erfasst, weil man
meinte, solche Störungen seien leicht zu beheben.
Bei dem Text denke ich auch eher an Brand- oder Bombenanschläge der RAF.
Post by Stefan Schmitz
Post by Alexander Goetzenstein
Abgesehen davon sind die Strafen nicht wirklich abschreckend. Man könnte
darüber nachdenken, das nachzuschärfen und die Tatbestände etwas
allgemeiner zu formulieren. Falls es so gewünscht ist.
Bis zu 5 Jahren sind doch drin. Mehr abschrecken könnte nur eine
Mindeststrafe, aber die sollte schwereren Delikten vorbehalten sein.
Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Infrastruktur halte ich für so
wichtig, dass ich mir auch vor solchen vermeintlich leichteren Störungen
mehr Abschreckung wünsche. Einer Entwicklung hin zu massenhaften
Störungen, die in der Summe geeignet sind, dem Land schweren Schaden
zuzufügen und streckenweise lahmzulegen, sollte nicht durch Strafen
begegnet werden, die durch Spenden applaudierender Fangruppen
ausgeglichen werden können. Es muss für die Täter unausweichliche und
persönliche Folgen haben. Und bei besonders schweren Fällen, etwa wenn
tatsächlich mal eine Bahnbrücke oder gar ein Kraftwerk gesprengt würde,
hielte ich eine lebenslange Strafe durchaus für denkbar.

BTW: ist eigentlich die Mittäterschaft, etwa durch die begleitende
Filmcrew, erfasst?
--
Gruß
Alex
Stefan Schmitz
2022-11-27 09:37:33 UTC
Permalink
Post by Alexander Goetzenstein
Hallo,
Post by Stefan Schmitz
Post by Alexander Goetzenstein
Hallo,
Post by Stefan Schmitz
Post by Alexander Goetzenstein
BTW: gibt es eigentlich einen eigenen Straftatbestand für die Störung,
Behinderung, Beschädigung oder Zerstörung öffentlicher Infrastruktur?
https://dejure.org/gesetze/StGB/316b.html
Der Tatbestand scheint allerdings auch nicht erfüllt zu sein.
stimmt, da fehlen wohl die Begriffe der Störung und Behinderung. Da
wurde wohl zu präzise die damalige Vorstellung formuliert, mit dem
Ergebnis, dass es zu sehr einschränkt, um auf diese Vorfälle zu passen.
Ich rate mal ins Blaue, dass das so nicht beabsichtigt war.
Störung ist doch drin.
Aber die Art und Weise der Störung ist nicht erfasst, weil keine "dem
Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder
unbrauchbar" gemacht wurde.
eben: es müsste drin stehen, "dadurch verhindert oder stört, dass er den
Betrieb stört oder wesentlich behindert" oder so etwas in der Art.
"den Betrieb dadurch stört, dass er den Betrieb stört" hielte ich für
keine gute Definition.
Willst du die Form der Störung ganz rausnehmen?

Dann wäre auch schon die Blockade eines winzigen Taxi-Unternehmens wegen
Verstoßes gegen Arbeitnehmerrechte strafbar.
Post by Alexander Goetzenstein
Post by Stefan Schmitz
Ich nehme an, solche Vorfälle sind absichtlich nicht erfasst, weil man
meinte, solche Störungen seien leicht zu beheben.
Bei dem Text denke ich auch eher an Brand- oder Bombenanschläge der RAF.
Da lässt sich sicher noch etliches mehr vorstellen.
Post by Alexander Goetzenstein
Post by Stefan Schmitz
Post by Alexander Goetzenstein
Abgesehen davon sind die Strafen nicht wirklich abschreckend. Man könnte
darüber nachdenken, das nachzuschärfen und die Tatbestände etwas
allgemeiner zu formulieren. Falls es so gewünscht ist.
Bis zu 5 Jahren sind doch drin. Mehr abschrecken könnte nur eine
Mindeststrafe, aber die sollte schwereren Delikten vorbehalten sein.
Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Infrastruktur halte ich für so
wichtig, dass ich mir auch vor solchen vermeintlich leichteren Störungen
mehr Abschreckung wünsche. Einer Entwicklung hin zu massenhaften
Störungen, die in der Summe geeignet sind, dem Land schweren Schaden
zuzufügen und streckenweise lahmzulegen, sollte nicht durch Strafen
begegnet werden, die durch Spenden applaudierender Fangruppen
ausgeglichen werden können. Es muss für die Täter unausweichliche und
persönliche Folgen haben. Und bei besonders schweren Fällen, etwa wenn
tatsächlich mal eine Bahnbrücke oder gar ein Kraftwerk gesprengt würde,
hielte ich eine lebenslange Strafe durchaus für denkbar.
Die 10 Jahre in besonders schweren Fällen dürften kaum weniger
abschrecken als lebenslang.
Und die meisten Fälle des § 316b dürften die Funktionsfähigkeit der
Infrastruktur nicht wesentlich beeinträchtigen. Hinge die von diesem
einzelnen Unternehmen ab, würden dort sicher massivste
Sicherungsvorkehrungen getroffen.
Post by Alexander Goetzenstein
BTW: ist eigentlich die Mittäterschaft, etwa durch die begleitende
Filmcrew, erfasst?
Wenn wie von dir gewünscht schon der unbefugte Aufenthalt strafbar wäre,
träfe das sicher auch filmende Begleiter. Nach derzeitigem Recht gibt es
nichts, woran sie Mittäter sein könnten.
Alexander Goetzenstein
2022-11-28 13:26:11 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Stefan Schmitz
Post by Alexander Goetzenstein
Hallo,
Post by Stefan Schmitz
Post by Alexander Goetzenstein
Hallo,
Post by Stefan Schmitz
Post by Alexander Goetzenstein
BTW: gibt es eigentlich einen eigenen Straftatbestand für die Störung,
Behinderung, Beschädigung oder Zerstörung öffentlicher Infrastruktur?
https://dejure.org/gesetze/StGB/316b.html
Der Tatbestand scheint allerdings auch nicht erfüllt zu sein.
stimmt, da fehlen wohl die Begriffe der Störung und Behinderung. Da
wurde wohl zu präzise die damalige Vorstellung formuliert, mit dem
Ergebnis, dass es zu sehr einschränkt, um auf diese Vorfälle zu passen.
Ich rate mal ins Blaue, dass das so nicht beabsichtigt war.
Störung ist doch drin.
Aber die Art und Weise der Störung ist nicht erfasst, weil keine "dem
Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder
unbrauchbar" gemacht wurde.
eben: es müsste drin stehen, "dadurch verhindert oder stört, dass er den
Betrieb stört oder wesentlich behindert" oder so etwas in der Art.
"den Betrieb dadurch stört, dass er den Betrieb stört" hielte ich für
keine gute Definition.
war auch nur als Anregung gedacht, muss sicher besser ausformuliert werden.
Post by Stefan Schmitz
Willst du die Form der Störung ganz rausnehmen?
Die Form der Störung sollte in der Tat keine Rolle spielen, sondern nur
die Störung selbst und deren Folgen.
Post by Stefan Schmitz
Dann wäre auch schon die Blockade eines winzigen Taxi-Unternehmens wegen
Verstoßes gegen Arbeitnehmerrechte strafbar.
Warum nicht?
Wenn Du das Streikrecht meinst: das ist ja separat geregelt.
Post by Stefan Schmitz
Post by Alexander Goetzenstein
Post by Stefan Schmitz
Ich nehme an, solche Vorfälle sind absichtlich nicht erfasst, weil man
meinte, solche Störungen seien leicht zu beheben.
Bei dem Text denke ich auch eher an Brand- oder Bombenanschläge der RAF.
Da lässt sich sicher noch etliches mehr vorstellen.
Post by Alexander Goetzenstein
Post by Stefan Schmitz
Post by Alexander Goetzenstein
Abgesehen davon sind die Strafen nicht wirklich abschreckend. Man könnte
darüber nachdenken, das nachzuschärfen und die Tatbestände etwas
allgemeiner zu formulieren. Falls es so gewünscht ist.
Bis zu 5 Jahren sind doch drin. Mehr abschrecken könnte nur eine
Mindeststrafe, aber die sollte schwereren Delikten vorbehalten sein.
Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Infrastruktur halte ich für so
wichtig, dass ich mir auch vor solchen vermeintlich leichteren Störungen
mehr Abschreckung wünsche. Einer Entwicklung hin zu massenhaften
Störungen, die in der Summe geeignet sind, dem Land schweren Schaden
zuzufügen und streckenweise lahmzulegen, sollte nicht durch Strafen
begegnet werden, die durch Spenden applaudierender Fangruppen
ausgeglichen werden können. Es muss für die Täter unausweichliche und
persönliche Folgen haben. Und bei besonders schweren Fällen, etwa wenn
tatsächlich mal eine Bahnbrücke oder gar ein Kraftwerk gesprengt würde,
hielte ich eine lebenslange Strafe durchaus für denkbar.
Die 10 Jahre in besonders schweren Fällen dürften kaum weniger
abschrecken als lebenslang.
Mich persönlich würde schon das Wort beeindrucken, auch eine mögliche
anschließende Sicherungsverwahrung. Man darf nicht vergessen, dass
solche schwerste Taten oft religiös bzw. ideologisch geprägt sind; das
verliert sich nicht so schnell. Noch eine Überlegung, gerade bei
politisch motivierten Taten: die Gesellschaft ("öffentliche Meinung")
soll sich inzwischen geändert haben und der Täter in Vergessenheit
geraten, wenn er wieder freigelassen wird. Nach 10 Jahren könnte das
noch knapp schiefgehen, so mein Empfinden.
Post by Stefan Schmitz
Und die meisten Fälle des § 316b dürften die Funktionsfähigkeit der
Infrastruktur nicht wesentlich beeinträchtigen. Hinge die von diesem
einzelnen Unternehmen ab, würden dort sicher massivste
Sicherungsvorkehrungen getroffen.
Post by Alexander Goetzenstein
BTW: ist eigentlich die Mittäterschaft, etwa durch die begleitende
Filmcrew, erfasst?
Wenn wie von dir gewünscht schon der unbefugte Aufenthalt strafbar wäre,
träfe das sicher auch filmende Begleiter. Nach derzeitigem Recht gibt es
nichts, woran sie Mittäter sein könnten.
Ich würde es als Absicherung werten, etwa wie "Schmiere stehen". Zudem
dient eine spätere Veröffentlichung dem Zweck der Tat.
--
Gruß
Alex
Ulf Kutzner
2022-11-27 10:52:42 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Mehr abschrecken könnte nur eine
Mindeststrafe, aber die sollte schwereren Delikten vorbehalten sein.
Was Politiker heutzutage zu empörten
Stellungnahmen reizt, hat doch sowas
von Deliktschwere...
Gerald Oppen
2022-11-27 17:31:19 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Die Aktivisten der Letzten Generation vom BER sollen nach Ansichht
einiger wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr verfolgt werden.
Wo ist denn da der Tatbestand des § 315 StGB erfüllt?
In Frage kommt wohl nur "Hindernisse bereitet", wobei die Person selbst
das Hindernis wäre. Aber wie wird durch die Aktion Leib oder Leben einer
anderen Person oder eine Sache von erheblichem Wert gefährdet?
Sieh es mal so:
Es haben sich unbefugt Personen in den Sicherheitsbereich begeben, mit
der Absicht zu stören. Damit besteht zwangsläufig eine Gefahrenlage -
keiner weiß was die Störer tatsächlich treiben und wie sich vermeintlich
harmlose Aktion tatsächlich auswirken.
GGf. wird der gesperrte Platz dringend für eine Notlandung benötigt.
Sollte für §315 reichen...

Gerald
HC Ahlmann
2022-11-28 08:09:30 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Die Aktivisten der Letzten Generation vom BER sollen nach Ansichht
einiger wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr verfolgt werden.
Wo ist denn da der Tatbestand des § 315 StGB erfüllt?
In Frage kommt wohl nur "Hindernisse bereitet", wobei die Person selbst
das Hindernis wäre. Aber wie wird durch die Aktion Leib oder Leben einer
anderen Person oder eine Sache von erheblichem Wert gefährdet?
Durch die Sperrung des Flughafens war schon jegliche Gefährdung
ausgeschlossen. Nimmt man für die Strafbarkeit an, dass die Gefährdung
ohne die Sperrung gegeben wäre, sehe ich einzig und allein Leib und
Leben der Aktivisten selbst gefährdet. Ein Flugzeug würde wohl gar
nichts davon merken, wenn es über sie hinwegrollte.
Der Air-France-Flug 4590 am 25. Juli 2000 zeigte, dass es nur eines
kleinen Teils bedarf, um das "Empfinden eines Flugzeugs" nachhaltig zu
stören.
--
Munterbleiben
HC
Frank Hucklenbroich
2022-11-29 10:23:09 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Die Aktivisten der Letzten Generation vom BER sollen nach Ansichht
einiger wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr verfolgt werden.
Wo ist denn da der Tatbestand des § 315 StGB erfüllt?
In Frage kommt wohl nur "Hindernisse bereitet", wobei die Person selbst
das Hindernis wäre. Aber wie wird durch die Aktion Leib oder Leben einer
anderen Person oder eine Sache von erheblichem Wert gefährdet?
Durch die Sperrung des Flughafens war schon jegliche Gefährdung
ausgeschlossen.
Weil vielleicht ein Flugzeug aufgrund dieser Aktion nicht landen kann? Und
auf einen Ersatzflughafen ausweichen muss, der vielleicht gerade selbst
überlastet ist? Und dann wird irgendwann der Sprit knapp...
Post by Stefan Schmitz
Nimmt man für die Strafbarkeit an, dass die Gefährdung
ohne die Sperrung gegeben wäre, sehe ich einzig und allein Leib und
Leben der Aktivisten selbst gefährdet. Ein Flugzeug würde wohl gar
nichts davon merken, wenn es über sie hinwegrollte.
Das willst Du keinem Piloten ernsthaft zumuten.

Grüße,

Frank
Bastian Blank
2022-12-03 10:40:54 UTC
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Post by Frank Hucklenbroich
Weil vielleicht ein Flugzeug aufgrund dieser Aktion nicht landen kann? Und
auf einen Ersatzflughafen ausweichen muss, der vielleicht gerade selbst
überlastet ist? Und dann wird irgendwann der Sprit knapp...
Dann haben die Aufsichtsbehörden für den Flugverkehr aber geschlafen.
Ein Flugzeug hat immer genug Sprit an Board um zum Alternate zu kommen,
welcher nen ganzes Stück weit weg sein muss um nicht vom gleich Wetter
beeinflusst zu werden. Und dort kommt es auch runter, im schlimmsten
Fall als Notfall, nachdem sie ne weitere Stunde warten mussten.

Natürlich gibt es Flüge, wo die Regeln absichtlich missachtet wurden.
Aber das darf keine Kriterium sein.

Bastian
Rupert Haselbeck
2022-12-03 11:30:04 UTC
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Post by Bastian Blank
Post by Frank Hucklenbroich
Weil vielleicht ein Flugzeug aufgrund dieser Aktion nicht landen kann? Und
auf einen Ersatzflughafen ausweichen muss, der vielleicht gerade selbst
überlastet ist? Und dann wird irgendwann der Sprit knapp...
Dann haben die Aufsichtsbehörden für den Flugverkehr aber geschlafen.
Ein Flugzeug hat immer genug Sprit an Board um zum Alternate zu kommen,
welcher nen ganzes Stück weit weg sein muss um nicht vom gleich Wetter
beeinflusst zu werden. Und dort kommt es auch runter, im schlimmsten
Fall als Notfall, nachdem sie ne weitere Stunde warten mussten.
Denk doch einfach einen Schritt weiter...
Post by Bastian Blank
Natürlich gibt es Flüge, wo die Regeln absichtlich missachtet wurden.
Es ist irgendwie traurig, wie manche Menschen versuchen, kriminelle
Taten zu verniedlichen, indem man stattdessen anderen böse Taten zu
unterstellen sucht :-(
Post by Bastian Blank
Aber das darf keine Kriterium sein.
Natürlich muss auch das ein Kriterium sein!
Ich kann mir aber ohnehin eher nicht vorstellen, dass die "Aktivisten",
wie sie ja so niedlich genannt werden, vor dem zerstören des Zaunes und
dem Eindringen in den befriedeten Bereich bei der Flugsicherung
angefragt haben, ob etwa gerade ein Flugzeug im Landeanflug sei, welches
den aktuellen Tatort als Alternate anfliege, nachdem es in XY nicht
landen konnte und welches mangels Treibstoff eben nicht mehr auf einen
dritten Landeplatz umgeleitet werden kann.
Denn natürlich muss der Flughafen für den gesamten Verkehr geschlossen
werden, solange nicht sicher festgestellt ist, wer die Eindringlinge
sind bzw. wo sie sich aufhalten und welche Einrichtungen etc. sie stören
oder zerstört haben. Es hilft in der akuten Situation wenig, wenn man
zwei Stunden später konstatieren kann, dass der Flugverkehr zu keinem
Zeitpunkt tatsächlich gefährdet war.
Geschützt werden muss übrigens ja nicht nur Leben und Gesundheit der
Menschen in den anfliegenden Flugzeugen sondern letztlich möglichst auch
Leben und Gesundheit der Eindringlinge.

MfG
Rupert
Ulf Kutzner
2022-12-03 11:32:05 UTC
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Post by Rupert Haselbeck
Es ist irgendwie traurig, wie manche Menschen versuchen, kriminelle
Taten zu verniedlichen, indem man stattdessen anderen böse Taten zu
unterstellen sucht
Dein ganzer Auftritt hier ist traurig.
Thomas Hochstein
2022-12-02 22:14:48 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Die Aktivisten der Letzten Generation vom BER sollen nach Ansichht
einiger wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr verfolgt werden.
Wo ist denn da der Tatbestand des § 315 StGB erfüllt?
In Frage kommt wohl nur "Hindernisse bereitet", wobei die Person selbst
das Hindernis wäre. Aber wie wird durch die Aktion Leib oder Leben einer
anderen Person oder eine Sache von erheblichem Wert gefährdet?
Durch die Sperrung des Flughafens war schon jegliche Gefährdung
ausgeschlossen.
Nicht für Flugzeuge, die da landen wollten und nicht mehr ausweichen
können. Aber ja, das muss schon eine besondere Konstellation sein.

(Vielleicht hatte ja jemand ein Teppichmesser einstecken? Oder eine
Akkubohrmaschine? Das wäre dann ein Fall von § 19 Abs. 1 i.V.m. § 11 Abs.
1 Nr. 4 LuftSiG i.V.m. Abschnitt c) der Anlage 4-C zu Kapitel 4 des
Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998.)

-thh
Dietz Proepper
2022-12-03 09:07:13 UTC
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Post by Thomas Hochstein
Post by Stefan Schmitz
Die Aktivisten der Letzten Generation vom BER sollen nach Ansichht
einiger wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr verfolgt werden.
Wo ist denn da der Tatbestand des § 315 StGB erfüllt?
In Frage kommt wohl nur "Hindernisse bereitet", wobei die Person
selbst das Hindernis wäre. Aber wie wird durch die Aktion Leib oder
Leben einer anderen Person oder eine Sache von erheblichem Wert
gefährdet? Durch die Sperrung des Flughafens war schon jegliche
Gefährdung ausgeschlossen.
Nicht für Flugzeuge, die da landen wollten und nicht mehr ausweichen
können. Aber ja, das muss schon eine besondere Konstellation sein.
Da die Kleber ja nicht alle runways und Landebahnen blockiert hatte wäre
es im Fall eines nicht-ausweichfähigen Notfalls sicherlich auch möglich
gewesen, einzelne Flieger trotzdem landen zu lassen.
--
SIC SEMPER
+--|=======>
TYRANNIS
Frank Hucklenbroich
2022-12-06 15:07:08 UTC
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Post by Dietz Proepper
Post by Thomas Hochstein
Post by Stefan Schmitz
Die Aktivisten der Letzten Generation vom BER sollen nach Ansichht
einiger wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr verfolgt werden.
Wo ist denn da der Tatbestand des § 315 StGB erfüllt?
In Frage kommt wohl nur "Hindernisse bereitet", wobei die Person
selbst das Hindernis wäre. Aber wie wird durch die Aktion Leib oder
Leben einer anderen Person oder eine Sache von erheblichem Wert
gefährdet? Durch die Sperrung des Flughafens war schon jegliche
Gefährdung ausgeschlossen.
Nicht für Flugzeuge, die da landen wollten und nicht mehr ausweichen
können. Aber ja, das muss schon eine besondere Konstellation sein.
Da die Kleber ja nicht alle runways und Landebahnen blockiert hatte wäre
es im Fall eines nicht-ausweichfähigen Notfalls sicherlich auch möglich
gewesen, einzelne Flieger trotzdem landen zu lassen.
Kannst Du sicherstellen, daß die tatsächlich alle festgeklebt sind, und
nicht einer von denen plötzlich aufspringt und zur Landebahn rennt, und
dabei vielleicht noch einen Bengalo zündet, der die Piloten blendet? Oder
einer der "Aktivisten" auf einmal einen starken Laserpointer aus der Tasche
zieht?

Nein, das kannst Du nicht, deshalb bleibt die Landebahn aus gutem Grund
gesperrt.

Grüße,

Frank
Ulf Kutzner
2023-05-28 16:08:36 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Die Aktivisten der Letzten Generation vom BER sollen nach Ansichht
einiger wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr
Inzwischen gibt es wg. Razzien gegen solche Aktivisten
nicht nur im Zusammenhang mit Flugverkehr interessante
Erkenntnisse über Revision zum Landgericht und die
Generalstaatsanwaltschaft Neuruppin:

https://www.hessenschau.de/gesellschaft/letzte-generation-frankfurter-richter-und-rechtsprofessor-haelt-razzien-fuer-unverhaeltnismaessig-v1,frankfurter-rechtsexperte-ueber-vorverurteilung-letzter-generation-100.html
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