Stefan Schmitz
2022-07-13 17:28:27 UTC
Eben habe ich von folgender Situation gelesen. Diskussionsteilnehmer
meinten, es handele sich um eine Straftat. Einen Moment lang wollte ich
zustimmen.
Jemand kauft im Supermarkt mehrere Exemplare des gleichen Artikels. Der
Kassierer vertut sich und berechnet nur ein Stück.
Kunde kontrolliert den Kassenzettel und bemerkt den Fehler. Ist ihm
strafrechtlich etwas vorzuwerfen, wenn er geht, ohne den Irrtum
aufzuklären? Gilt anderes, wenn er den Fehler schon während des
Einpackens bemerkt?
Wenn durch die Übergabe nach dem Kassieren eine Eigentumsübertragung
stattfindet, handelt es sich offenbar um eine ungerechtfertigte
Bereicherung, da eine Übereignung ohne zugehörigen Vertrag geschah. Wenn
der Inhaber das bemerkt, wird Herausgabe verlangt. Aber sonst?
Abwandlung:
Aus Kundensicht problematischer erscheint mir, wenn ein vermeintlich
gekaufter Artikel gar nicht auf dem Bon steht. Das sieht doch so aus,
als hätte er den an der Kasse vorbeigeschmuggelt. Das Gegenteil wird er
nicht beweisen können.
Daraus könnte man eine erfolgversprechende Methode entwickeln, um
unliebsame Kunden loszuwerden: Kassierer werden angewiesen, einen
Artikel zu "vergessen", und schon hat man scheinbar einen Dieb
"überführt", dem man dann begründet Hausverbot erteilen kann. Vielleicht
gibt es sogar eine Fangprämie. Dass mangels nachweisbarer Straftat das
Verfahren eingestellt wird, spielt dann keine Rolle mehr
meinten, es handele sich um eine Straftat. Einen Moment lang wollte ich
zustimmen.
Jemand kauft im Supermarkt mehrere Exemplare des gleichen Artikels. Der
Kassierer vertut sich und berechnet nur ein Stück.
Kunde kontrolliert den Kassenzettel und bemerkt den Fehler. Ist ihm
strafrechtlich etwas vorzuwerfen, wenn er geht, ohne den Irrtum
aufzuklären? Gilt anderes, wenn er den Fehler schon während des
Einpackens bemerkt?
Wenn durch die Übergabe nach dem Kassieren eine Eigentumsübertragung
stattfindet, handelt es sich offenbar um eine ungerechtfertigte
Bereicherung, da eine Übereignung ohne zugehörigen Vertrag geschah. Wenn
der Inhaber das bemerkt, wird Herausgabe verlangt. Aber sonst?
Abwandlung:
Aus Kundensicht problematischer erscheint mir, wenn ein vermeintlich
gekaufter Artikel gar nicht auf dem Bon steht. Das sieht doch so aus,
als hätte er den an der Kasse vorbeigeschmuggelt. Das Gegenteil wird er
nicht beweisen können.
Daraus könnte man eine erfolgversprechende Methode entwickeln, um
unliebsame Kunden loszuwerden: Kassierer werden angewiesen, einen
Artikel zu "vergessen", und schon hat man scheinbar einen Dieb
"überführt", dem man dann begründet Hausverbot erteilen kann. Vielleicht
gibt es sogar eine Fangprämie. Dass mangels nachweisbarer Straftat das
Verfahren eingestellt wird, spielt dann keine Rolle mehr