Discussion:
Beihilfe zum Mord an den Mauertoten
(zu alt für eine Antwort)
Thomas Homilius
2021-10-04 20:58:04 UTC
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"Im Februar 1989 wurde Chris Gueffroy an der Berliner Mauer erschossen.
Es war das letzte Mal, dass ein DDR-Bürger seinen Fluchtversuch in den
Westen mit dem Leben bezahlte" (Google)

Im Februar 1989 war ich, geboren am 19 September 1972, 16 Jahre und 5
Monate alt. Koennte man mich noch wegen Beihilfe zum Mord an den
Mauertoten in der DDR strafrechtlich drankriegen? Immerhin war ich kein
Widerstandskaempfer, der gegen das System DDR kaempfte. In dem
DDR-Schulfach Staatsbuergerkunde hatte ich ein "sehr gut":
<https://imgur.com/gallery/Xk8oESa>

Wenn man mich derzeit nicht wegen Beihilfe zum Mord drankriegen kann,
koennte sich diese Rechtsauffassung aendern, wenn ich mal 100 oder 96
Jahre alt bin?

Gibt es in Zukunft noch andere Formeln als die "Radbruchsche Formel"?
--
Thomas Homilius
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Thomas Homilius
2021-10-05 20:21:23 UTC
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Post by Thomas Homilius
Im Februar 1989 war ich, geboren am 19 September 1972, 16 Jahre und 5
Monate alt.
Aluhut-Theorie:

Die Maueroeffnung fand am 09 November 1989 statt. Zu diesm Zeitpunkt war
ich schon 17 Jahre alt. Die Maueroeffnung musste zu diesem Zeitpunkt
stattfinden, damit ich nicht mehr als unterbelichteter Grenzsoldat der
NVA die Moeglichkeit habe, ein Mauerschuetze zu werden. Waere ich
spaeter geboren, so haette der Mauerfall auch spaeter stattgefunden.

Klingt doch plausibel!
--
Thomas Homilius
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Peter Veith
2021-10-06 13:13:15 UTC
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Post by Thomas Homilius
<https://imgur.com/gallery/Xk8oESa>
Chapeau!

Und das, obwohl die Beurteilung eher auf ADHAS schließen ließe ... war
zum Glück damals noch nicht erfunden.

Veith
--
"Eine Pandemie darf nie Vorwand sein, um demokratische Prinzipien
auszuhebeln." Angela Merkel, 08.07.2020
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