Discussion:
Rechtsbeugung auch bei Ordnungswidrigkeiten möglich?
(zu alt für eine Antwort)
Reinhard Zwirner
2021-06-09 10:47:16 UTC
Permalink
Hi,

hierzustadt hat ein Polizeibeamter offenbar den Richtungspfeil auf
einem Verkehrszeichen, durch das das eine Ende einer Taxi-Haltezone
markiert wurde, abgekratzt, um einem Parker, für dessen PKW das
Parkverbot sonst nicht gegolten hätte, ein Knöllchen verpassen zu
können. Von der Kratzaktion gibt es ein Video. Der Autofahrer konnte
sich zum Glück erfolgreich gegen das Bußgeld wehren.

Könnte die Aktion des Polizeibeamten als (versuchte) Rechtsbeugung
gewertet/sanktioniert werden?

Fragt

Reinhard
Diedrich Ehlerding
2021-06-09 11:19:52 UTC
Permalink
Post by Reinhard Zwirner
Könnte die Aktion des Polizeibeamten als (versuchte) Rechtsbeugung
gewertet/sanktioniert werden?
Hm - ist er Amtsträger im Sinne des § 339, und entscheidet er eine
Rechtssache? Wenn er einen Verkehrsverstoß protokolliert und zur
weiteren Bearbeitung ans Ordnungsamt schickt, entscheidet er doch
eigentlich nichts, sondern fordert das Ordnungsamt auf, die Sache zu
prüfen und ggf. einen Bußgeldbescheid zu erlassen. Also aus meiner Sicht
eher nicht Rechtsbeugung. Ich sehe hier eher § 164 (falsche
Verdächtigung) als einschlägig an. Eventuell könnte das Verfälschen
eines Verkehrsschilds auch als Urkundenfälschung, § 267, angesehen
werden.

Wobei im konkreten Fall die Zeitung behauptet bzw. seine
(Schutz-)behauptung wiedergibt, er habe angenommen, da habe jemand den
Richtungspfeil unberechtigterweise draufgeklebt, er habe also nur eine
Urkundenfälschung rückgängig machen wollen. Und da sowohl § 164 als auch
§ 267 Vorsatz voraussetzen,
--
gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.
Stefan Schmitz
2021-06-09 11:36:30 UTC
Permalink
Post by Reinhard Zwirner
Hi,
hierzustadt hat ein Polizeibeamter offenbar den Richtungspfeil auf
einem Verkehrszeichen, durch das das eine Ende einer Taxi-Haltezone
markiert wurde, abgekratzt, um einem Parker, für dessen PKW das
Parkverbot sonst nicht gegolten hätte, ein Knöllchen verpassen zu
können. Von der Kratzaktion gibt es ein Video. Der Autofahrer konnte
sich zum Glück erfolgreich gegen das Bußgeld wehren.
Könnte die Aktion des Polizeibeamten als (versuchte) Rechtsbeugung
gewertet/sanktioniert werden?
Fragt
Reinhard
Rechtsbeugung bezieht sich auf die Entscheidung in einer Rechtssache.
Damit hat der Polizist nichts zu tun.
Diedrich Ehlerding
2021-06-09 12:27:45 UTC
Permalink
Post by Reinhard Zwirner
Könnte die Aktion des Polizeibeamten als (versuchte) Rechtsbeugung
gewertet/sanktioniert werden?
Hm - ist er Amtsträger im Sinne des § 339, und entscheidet er eine
Rechtssache? Wenn er einen Verkehrsverstoß protokolliert und zur
weiteren Bearbeitung ans Ordnungsamt schickt, entscheidet er doch
eigentlich nichts, sondern fordert das Ordnungsamt auf, die Sache zu
prüfen und ggf. einen Bußgeldbescheid zu erlassen. Also aus meiner Sicht
eher nicht Rechtsbeugung. Ich sehe hier eher § 164 (falsche
Verdächtigung) als einschlägig an. Eventuell könnte das Verfälschen
eines Verkehrsschilds auch als Urkundenfälschung, § 267, angesehen
werden.

Wobei im konkreten Fall die Zeitung behauptet bzw. seine
(Schutz-)behauptung wiedergibt, er habe angenommen, da habe jemand den
Richtungspfeil unberechtigterweise draufgeklebt, er habe also nur eine
Urkundenfälschung rückgängig machen wollen. Und da sowohl § 164 als auch
§ 267 Vorsatz voraussetzen, könnte man ihm insofern nicht allszusehr an
den Karren fahren, wenn man ihm das abnimmt.
--
gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.
Michael Zink
2021-06-10 08:50:58 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Wobei im konkreten Fall die Zeitung behauptet bzw. seine
(Schutz-)behauptung wiedergibt, er habe angenommen, da habe jemand den
Richtungspfeil unberechtigterweise draufgeklebt, er habe also nur eine
Urkundenfälschung rückgängig machen wollen. Und da sowohl § 164 als auch
§ 267 Vorsatz voraussetzen, könnte man ihm insofern nicht allszusehr an
den Karren fahren, wenn man ihm das abnimmt.
Ich denke, man muß da zwei Sachen unterscheiden.

- Die Änderung des Schildes.

Keine Ahnung, wie es strafrechtlich aussieht, ohne Rücksprache an
Schildern rumzupfuschen, weil man annimmt da stimme was nicht. Aber
zumindest disziplinarisch sollte das doch gealtigen Ärger geben. Denn
selbst wenn der Pfeil gestern wirklich noch nicht da gewesen wäre,
könnte er ja auch inzwischen von der zuständigen Stelle angebracht
worden sein.

- Das Knöllchen

Das sollte eigentlich als falsche Verdächtigung o.Ä. strafbar sein.
Denn selbst wenn der Pfeil da unrechtmäßig kleben würde, kann der
"Falschparker" das ja nicht wissen.

Auf Wiederlesen

Michael
--
Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!
Stefan Schmitz
2021-06-10 09:59:04 UTC
Permalink
Post by Michael Zink
Post by Diedrich Ehlerding
Wobei im konkreten Fall die Zeitung behauptet bzw. seine
(Schutz-)behauptung wiedergibt, er habe angenommen, da habe jemand den
Richtungspfeil unberechtigterweise draufgeklebt, er habe also nur eine
Urkundenfälschung rückgängig machen wollen. Und da sowohl § 164 als auch
§ 267 Vorsatz voraussetzen, könnte man ihm insofern nicht allszusehr an
den Karren fahren, wenn man ihm das abnimmt.
Ich habe mir eben mal die Bilder zu dem Fall angeschaut. Der Pfeil ist
ganz offensichtlich falsch angebracht, weil der Taxistand am Schild
endet und nicht beginnt. Jedenfalls stehen die Taxen entgegen der
Pfeilrichtung und der Bereich hinter dem Schild sieht ziemlich
ungeeignet dafür aus.

Wenn das wirklich schon zum zweiten Mal passiert ist, scheint da bei der
Stadt ziemlicher Murks gemacht worden zu sein.
Post by Michael Zink
Ich denke, man muß da zwei Sachen unterscheiden.
- Die Änderung des Schildes.
Keine Ahnung, wie es strafrechtlich aussieht, ohne Rücksprache an
Schildern rumzupfuschen, weil man annimmt da stimme was nicht. Aber
zumindest disziplinarisch sollte das doch gealtigen Ärger geben. Denn
selbst wenn der Pfeil gestern wirklich noch nicht da gewesen wäre,
könnte er ja auch inzwischen von der zuständigen Stelle angebracht
worden sein.
Würde da wirklich jemand vorbeikommen und einen Pfeil aufkleben oder
hinmalen? Ich nehme doch stark an, dass da eher das Schild getauscht wird.
Allenfalls bei temporär aufgestellten Schildern kann ich mir solche
Pfuscherei vorstellen.

Ein aufgeklebter Pfeil spräche für Manipulation, die man korrigieren müsste.
Post by Michael Zink
- Das Knöllchen
Das sollte eigentlich als falsche Verdächtigung o.Ä. strafbar sein.
Denn selbst wenn der Pfeil da unrechtmäßig kleben würde, kann der
"Falschparker" das ja nicht wissen.
Wenn er selbst es angebracht hat, schon.
Und wenn er ortskundig ist und den Taxistand kennt, auch.

Und Nichtwissen macht das Parken auch nicht legal, sondern verhindert
allenfalls die Bestrafung.

Interessant wäre die Beurteilung bei einem Fremden, wenn dennoch an der
Örtlichkeit erkennbar ist, dass der Pfeil in die falsche Richtung zeigt.


Hat denn überhaupt der Polizist selbst ein Knöllchen ausgestellt, oder
ist das bloße Spekulation der Presse? Ruhender Verkehr ist doch gar
nicht deren Zuständigkeit.
HC Ahlmann
2021-06-10 11:20:52 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Michael Zink
Post by Diedrich Ehlerding
Wobei im konkreten Fall die Zeitung behauptet bzw. seine
(Schutz-)behauptung wiedergibt, er habe angenommen, da habe jemand den
Richtungspfeil unberechtigterweise draufgeklebt, er habe also nur eine
Urkundenfälschung rückgängig machen wollen. Und da sowohl § 164 als auch
§ 267 Vorsatz voraussetzen, könnte man ihm insofern nicht allszusehr an
den Karren fahren, wenn man ihm das abnimmt.
Ich habe mir eben mal die Bilder zu dem Fall angeschaut. Der Pfeil ist
ganz offensichtlich falsch angebracht, weil der Taxistand am Schild
endet und nicht beginnt.
Bei Pfeilen auf den Zeichen 283, 286 hat sich 2017 etwa geändert. Bis
2017 trug Halteverbot-Anfang einen linksweisenden Peil im oberen Sektor,
Ende einen rechtsweisenden im unteren, Mitte beide Pfeile.

Seit 2017 steht der Anfangspfeil im oberen Sektor, und zeigt
am rechten Fahrbahnrand nach links und
am linken Fahrbahnrand nach rechts.
Der Endepfeil ist unten und zeigt
am rechten Fahrbahnrand nach links,
am linken Fahrbahnrand nach rechts.
Die Mitte wird durch beide Pfeile je nach Fahrbahnrand signalisiert.
<https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Verkehrszeichen_in_der_Bundesrepublik_Deutschland_seit_2017>,
ab Zeichen 283

Ich möchte wetten, dass der Polizist oder hisiege regulars die
Anordnungen nicht aus dem Ärmel geschüttelt hätten. Die bis 1992 nur
unten angeordneten Herzpfeile waren einfacher zu verstehen, weil mit
drei Bildern alles abgedeckt war (Anfang rechts oder Ende links, Mitte
mit Doppelpfeil, Ende rechts oder Anfang links). Und eigentlich müssten
die Pfeile wegen der Fahrtrichtung aufwärts für Anfang, abwärts für Ende
weisen – ab 2525 ;-)
Post by Stefan Schmitz
Jedenfalls stehen die Taxen entgegen der
Pfeilrichtung und der Bereich hinter dem Schild sieht ziemlich
ungeeignet dafür aus.
Nach Ansicht der Stadt Hannover "war das Verkehrszeichen in seiner
ursprünglichen Form korrekt aufgestellt":
<https://www.rtl.de/cms/augenzeuge-hat-video-gemacht-polizist-zerkratzt-verkehrsschild-um-knoellchen-zu-verteilen-4774709.html>
Es zeigt den Beginn eines Halteplatzes am rechten Fahrbahnrand, dort
stünde also das letzte Taxi der Warteschlange und das bei RTL
abgebildete Taxi steht außerhalb des Taxistands.
Post by Stefan Schmitz
Wenn das wirklich schon zum zweiten Mal passiert ist, scheint da bei der
Stadt ziemlicher Murks gemacht worden zu sein.
Der Schaperplatz (Halteplatz 37) war schon immer Murks, denn donnerstags
ist er wegen des Wochenmarkst nicht zu benutzen (und wird von 3811 nicht
gerufen), ist alle mehrfach verlegt worden (Pertzstr, Berckhusenstr, auf
dem Platz, Westseite, am Kiosk) und hatte oft eine ungeordnete
Aufstellung (was immer gut für Konflikte ist). Kollegen standen auch
gern außerhalb der Zeichen zwischen Kiosk und Berkhusenstr, wo sie
besser gesehen werden, solange die GPS-Position noch eine Anmeldung bei
der Zentrale erlaubte (Geofencing der Halteplätze). Ich habe dort gern
bereitgestanden, denn Kantplatz (45) und MHH (35) waren meist voller
(oder ergaben an der MHH Zahlungen per Krankentransportschein, was einen
riesigen Prüfaufwand hatte).
Post by Stefan Schmitz
Post by Michael Zink
Ich denke, man muß da zwei Sachen unterscheiden.
- Die Änderung des Schildes.
Keine Ahnung, wie es strafrechtlich aussieht, ohne Rücksprache an
Schildern rumzupfuschen, weil man annimmt da stimme was nicht. Aber
zumindest disziplinarisch sollte das doch gealtigen Ärger geben. Denn
selbst wenn der Pfeil gestern wirklich noch nicht da gewesen wäre,
könnte er ja auch inzwischen von der zuständigen Stelle angebracht
worden sein.
Würde da wirklich jemand vorbeikommen und einen Pfeil aufkleben oder
hinmalen? Ich nehme doch stark an, dass da eher das Schild getauscht wird.
Allenfalls bei temporär aufgestellten Schildern kann ich mir solche
Pfuscherei vorstellen.
Schau mal verschiedene Z.283 genauer an, die weißen Pfeile werden oft
durch die Straßenmeisterei-Werkstatt der Kommune aufgeklebt und nicht
nur gedruckt.
Post by Stefan Schmitz
Ein aufgeklebter Pfeil spräche für Manipulation, die man korrigieren müsste.
Nein, weil "Blanko-283" so dem Aufstellort auch durch Berechtigte
angepasst werden können.
Post by Stefan Schmitz
Post by Michael Zink
Das sollte eigentlich als falsche Verdächtigung o.Ä. strafbar sein.
Denn selbst wenn der Pfeil da unrechtmäßig kleben würde, kann der
"Falschparker" das ja nicht wissen.
Wenn er selbst es angebracht hat, schon.
Und wenn er ortskundig ist und den Taxistand kennt, auch.
Und Nichtwissen macht das Parken auch nicht legal, sondern verhindert
allenfalls die Bestrafung.
Interessant wäre die Beurteilung bei einem Fremden, wenn dennoch an der
Örtlichkeit erkennbar ist, dass der Pfeil in die falsche Richtung zeigt.
Wenn der Ortsfremde die 2017er Pfeile kennt, gibt es kein Vertun...
--
Munterbleiben
HC
Stefan Schmitz
2021-06-10 13:51:39 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Seit 2017 steht der Anfangspfeil im oberen Sektor, und zeigt
am rechten Fahrbahnrand nach links und
am linken Fahrbahnrand nach rechts.
Der Endepfeil ist unten und zeigt
am rechten Fahrbahnrand nach links,
am linken Fahrbahnrand nach rechts.
Die Mitte wird durch beide Pfeile je nach Fahrbahnrand signalisiert.
<https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Verkehrszeichen_in_der_Bundesrepublik_Deutschland_seit_2017>,
ab Zeichen 283
Wann und wo ist dann das Schild ohne Pfeile vorgesehen?
Post by HC Ahlmann
Post by Stefan Schmitz
Jedenfalls stehen die Taxen entgegen der
Pfeilrichtung und der Bereich hinter dem Schild sieht ziemlich
ungeeignet dafür aus.
Nach Ansicht der Stadt Hannover "war das Verkehrszeichen in seiner
<https://www.rtl.de/cms/augenzeuge-hat-video-gemacht-polizist-zerkratzt-verkehrsschild-um-knoellchen-zu-verteilen-4774709.html>
Es zeigt den Beginn eines Halteplatzes am rechten Fahrbahnrand, dort
stünde also das letzte Taxi der Warteschlange und das bei RTL
abgebildete Taxi steht außerhalb des Taxistands.
Post by Stefan Schmitz
Wenn das wirklich schon zum zweiten Mal passiert ist, scheint da bei der
Stadt ziemlicher Murks gemacht worden zu sein.
Der Schaperplatz (Halteplatz 37) war schon immer Murks, denn donnerstags
ist er wegen des Wochenmarkst nicht zu benutzen (und wird von 3811 nicht
gerufen), ist alle mehrfach verlegt worden (Pertzstr, Berckhusenstr, auf
dem Platz, Westseite, am Kiosk) und hatte oft eine ungeordnete
Aufstellung (was immer gut für Konflikte ist).
Ich wollte mir die Stelle mal bei Google Maps ansehen, habe sie aber
nichtgefunden.
Wenn das Schild stimmt, sind Taxistand und Wochenmarkt also direkt vor
dem Kiosk (oder was auch immer das für ein Gebäude ist). Steht dann auch
an der Kreuzung das Ende-Schild?
Post by HC Ahlmann
Post by Stefan Schmitz
Würde da wirklich jemand vorbeikommen und einen Pfeil aufkleben oder
hinmalen? Ich nehme doch stark an, dass da eher das Schild getauscht wird.
Allenfalls bei temporär aufgestellten Schildern kann ich mir solche
Pfuscherei vorstellen.
Schau mal verschiedene Z.283 genauer an, die weißen Pfeile werden oft
durch die Straßenmeisterei-Werkstatt der Kommune aufgeklebt und nicht
nur gedruckt.
Post by Stefan Schmitz
Ein aufgeklebter Pfeil spräche für Manipulation, die man korrigieren müsste.
Nein, weil "Blanko-283" so dem Aufstellort auch durch Berechtigte
angepasst werden können.
Solche Anpassungen entsprechen dann aber wahrscheinlich nicht mehr den
amtlichen Vorgaben.
Die Straßenmeistererei hat für die Aufstellung doch sicherlich alle
Varianten auf Vorrat - und wenn das Schild einmal steht, muss nichts
mehr angepasst werden.
Post by HC Ahlmann
Post by Stefan Schmitz
Post by Michael Zink
Das sollte eigentlich als falsche Verdächtigung o.Ä. strafbar sein.
Denn selbst wenn der Pfeil da unrechtmäßig kleben würde, kann der
"Falschparker" das ja nicht wissen.
Wenn er selbst es angebracht hat, schon.
Und wenn er ortskundig ist und den Taxistand kennt, auch.
Und Nichtwissen macht das Parken auch nicht legal, sondern verhindert
allenfalls die Bestrafung.
Interessant wäre die Beurteilung bei einem Fremden, wenn dennoch an der
Örtlichkeit erkennbar ist, dass der Pfeil in die falsche Richtung zeigt.
Wenn der Ortsfremde die 2017er Pfeile kennt, gibt es kein Vertun...
Sofern das Schild tatsächlich so steht, wie es zum Taxistand passt. Und
das sieht halt anders aus.
HC Ahlmann
2021-06-10 21:08:07 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by HC Ahlmann
Seit 2017 steht der Anfangspfeil im oberen Sektor, und zeigt
am rechten Fahrbahnrand nach links und
am linken Fahrbahnrand nach rechts.
Der Endepfeil ist unten und zeigt
am rechten Fahrbahnrand nach links,
am linken Fahrbahnrand nach rechts.
Die Mitte wird durch beide Pfeile je nach Fahrbahnrand signalisiert.
<https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Verkehrszeichen_in_der_Bund
esrepublik_Deutschland_seit_2017>,
Post by Stefan Schmitz
Post by HC Ahlmann
ab Zeichen 283
Wann und wo ist dann das Schild ohne Pfeile vorgesehen?
Dann und dort, wo kein Anfang zu markieren ist.
Da Verkehrszeichen ab ihrem Aufstellort gelten, ist 283-Anfang unnötig,
aber als formale Ergänzung jedoch eingeführt worden, denn 283-Mitte als
Wiederholer und 283-Ende sind sinnvoll (ähnliche Nicht-Kennzeichnung:
Gewindeschneider mit 3 Gängen zählen mit Ringen: ein Ring, zwei Ringe,
kein Ring).
Post by Stefan Schmitz
Post by HC Ahlmann
Der Schaperplatz (Halteplatz 37) war schon immer Murks, denn donnerstags
ist er wegen des Wochenmarkst nicht zu benutzen (und wird von 3811 nicht
gerufen), ist alle mehrfach verlegt worden (Pertzstr, Berckhusenstr, auf
dem Platz, Westseite, am Kiosk) und hatte oft eine ungeordnete
Aufstellung (was immer gut für Konflikte ist).
Ich wollte mir die Stelle mal bei Google Maps ansehen, habe sie aber
nichtgefunden.
<https://goo.gl/maps/rStHpUoX2ShcJFyD6>
Post by Stefan Schmitz
Wenn das Schild stimmt, sind Taxistand und Wochenmarkt also direkt vor
dem Kiosk (oder was auch immer das für ein Gebäude ist). Steht dann auch
an der Kreuzung das Ende-Schild?
Die Taxischilder stehen (oder standen) auf dem Schaperplatz zwischen
Kiosk und Blumenladen. Der bei Z.283 erwähnte Fahrbahnrand ist mitten
auf dem Platz eh nicht vorhanden, die Aufstellung mit Pfeil mangels
Bezug also murks.
Post by Stefan Schmitz
Post by HC Ahlmann
Nein, weil "Blanko-283" so dem Aufstellort auch durch Berechtigte
angepasst werden können.
Solche Anpassungen entsprechen dann aber wahrscheinlich nicht mehr den
amtlichen Vorgaben.
Solange das Verkehrszeichen reflektiert, sind individuelle Anpassungen
unauffällig.
Post by Stefan Schmitz
Die Straßenmeistererei hat für die Aufstellung doch sicherlich alle
Varianten auf Vorrat - und wenn das Schild einmal steht, muss nichts
mehr angepasst werden.
Ich schrieb schon, das der Halteplatz 37 mehrfach verlegt wurde, oder?
Post by Stefan Schmitz
Post by HC Ahlmann
Wenn der Ortsfremde die 2017er Pfeile kennt, gibt es kein Vertun...
Sofern das Schild tatsächlich so steht, wie es zum Taxistand passt. Und
das sieht halt anders aus.
Tja, fragen wir doch einen verständigen Dritten.
--
Munterbleiben
HC
Michael Zink
2021-06-10 21:40:09 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
<https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Verkehrszeichen_in_der_Bund
esrepublik_Deutschland_seit_2017>,
Post by HC Ahlmann
ab Zeichen 283
LOL, was ist denn das für ein Chaos bei 283-x, 286-x und 315-x?

Täusche ich mich oder war das zu Zeiten meiner Fahrschule nihct
deutlich übersichtlicher und hat trotzdem funktioniert ...

Gibt es eigentlich eine Erklärung, wozu dieses ganze Pfeil oben, Pfeil
unten eingeführt wurde? Wurde da ein Berater nach Anzahl neuer
Schilder bezahlt?

Auf Wiederlesen

Michael
--
Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!
HC Ahlmann
2021-06-10 22:19:04 UTC
Permalink
Post by Michael Zink
Täusche ich mich oder war das zu Zeiten meiner Fahrschule nihct
deutlich übersichtlicher und hat trotzdem funktioniert ...
Die bis 1992 nur unten angeordneten Herzpfeile waren einfacher zu
verstehen, weil mit drei Bildern alles abgedeckt war (Anfang rechts oder
Ende links, Mitte mit Doppelpfeil, Ende rechts oder Anfang links). Und
eigentlich müssten die Pfeile wegen der Fahrtrichtung aufwärts für
Anfang, abwärts für Ende weisen – ab 2525 ;-)
--
Munterbleiben
HC
Michael Zink
2021-06-11 12:55:02 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Die bis 1992 nur unten angeordneten Herzpfeile waren einfacher zu
verstehen, weil mit drei Bildern alles abgedeckt war (Anfang rechts oder
Ende links, Mitte mit Doppelpfeil, Ende rechts oder Anfang links). Und
Und zusätzlich mußten wegen dieser (IMHO sinnlosen) Umstellung damals
jede Menge Schilder geändert werden. Eine Übergangsregelung war ansch.
unmöglich ...

Auf Wiederlesen

Michael
--
Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!
Martin Gerdes
2021-06-10 21:53:47 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by HC Ahlmann
Nach Ansicht der Stadt Hannover "war das Verkehrszeichen in seiner
<https://www.rtl.de/cms/augenzeuge-hat-video-gemacht-polizist-zerkratzt-verkehrsschild-um-knoellchen-zu-verteilen-4774709.html>
Ich wollte mir die Stelle mal bei Google Maps ansehen, habe sie aber
nicht gefunden.
https://www.google.com/maps/place/Berckhusenstra%C3%9Fe+95,+30625+Hannover/@52.3757294,9.7956355,30m/data=!3m1!1e3!4m13!1m7!3m6!1s0x47b00b7b4b8634e9:0x7b358c4cf5c471bb!2sSchaperpl.,+30625+Hannover!3b1!8m2!3d52.3762314!4d9.7950277!3m4!1s0x47b00b7c7c1fc709:0xb98db91e92653659!8m2!3d52.3770211!4d9.7995806

Der Kiosk im Bild ist "Allerlei schöne Dinge", der Blick geht nach
Süden. Im Bildhintergrund sieht man das Bus-Wartehäuschen, das Google
Maps von oben zeigt.

Das fragliche Schild ist mittlerweile ersetzt durch eines, bei dem der
Pfeil nicht aufgeklebt, sondern Teil der Farbschicht ist.
Ulf Kutzner
2021-06-15 06:33:32 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Post by Stefan Schmitz
Würde da wirklich jemand vorbeikommen und einen Pfeil aufkleben oder
hinmalen? Ich nehme doch stark an, dass da eher das Schild getauscht wird.
Allenfalls bei temporär aufgestellten Schildern kann ich mir solche
Pfuscherei vorstellen.
Schau mal verschiedene Z.283 genauer an, die weißen Pfeile werden oft
durch die Straßenmeisterei-Werkstatt der Kommune aufgeklebt und nicht
nur gedruckt.
Und rückseitig irgendwelche Gütesiegel auf dem Schild - paßt
das in Kombination?

Michael Zink
2021-06-10 13:47:53 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Ich habe mir eben mal die Bilder zu dem Fall angeschaut. Der Pfeil ist
ganz offensichtlich falsch angebracht, weil der Taxistand am Schild
endet und nicht beginnt. Jedenfalls stehen die Taxen entgegen der
Pfeilrichtung und der Bereich hinter dem Schild sieht ziemlich
ungeeignet dafür aus.
Keine Ahnung, ich kenne die Situation nicht. Aber wenn das Schild
wirklich anders aufgestellt war als geplant und es nicht Anfang/Ende
markieren soll, dann fehlt da doch vermutlich noch ein Schild an der
geplanten Grenze.
Post by Stefan Schmitz
Wenn das wirklich schon zum zweiten Mal passiert ist, scheint da bei der
Stadt ziemlicher Murks gemacht worden zu sein.
Ein zweites Mal? Wurde da schon öfters hin und her gewechselt?
Post by Stefan Schmitz
Würde da wirklich jemand vorbeikommen und einen Pfeil aufkleben oder
hinmalen? Ich nehme doch stark an, dass da eher das Schild getauscht wird.
Keine Ahnung, aber es wäre sicher billiger als gleich das ganze Schild
wegzuwerfen oder auf unbekannte Dauer einzulagern.
Post by Stefan Schmitz
Allenfalls bei temporär aufgestellten Schildern kann ich mir solche
Pfuscherei vorstellen.
Direkte Pfuscherei kenne auch ich nur von Baustellen & Co. Aber ich
glaube, ich habe schon öfters gut gemachte Pfeile etc. auf offiziellen
Schildern gesehen. Auch wenn ich mich jetzt nicht an eine bestimmte
Situation erinnern kann.
Post by Stefan Schmitz
Ein aufgeklebter Pfeil spräche für Manipulation, die man korrigieren müsste.
Wie gesagt, das sehe ich nicht so, kann aber auch nichts Definitves
sagen.
Post by Stefan Schmitz
Post by Michael Zink
- Das Knöllchen
...
Post by Stefan Schmitz
Wenn er selbst es angebracht hat, schon.
Wenn das beweisbar ist, dürfte das Knöllchen das kleinere Problem
sein. Von einer passenden Anzeige stand aber nichts in OP.
Post by Stefan Schmitz
Und wenn er ortskundig ist und den Taxistand kennt, auch.
Dann muß er wissen, ob die Verwaltung da was geändert hat?

Das mit dem Ortskundig kenne ich eigentlich nur von eingeschneiten
o.Ä. Schildern. Nicht bei geänderten Schildern.
Post by Stefan Schmitz
Und Nichtwissen macht das Parken auch nicht legal, sondern verhindert
allenfalls die Bestrafung.
Naja, erst das Schild ändern und dann ein Knöllchen schreiben finde
ich jedenfalls seltsam.
Post by Stefan Schmitz
Hat denn überhaupt der Polizist selbst ein Knöllchen ausgestellt, oder
ist das bloße Spekulation der Presse? Ruhender Verkehr ist doch gar
nicht deren Zuständigkeit.
Da ich es nicht besser weiß, halte ich mich ans OP. Klar, wenn das
anders war, dann war es halt anders.

Auf Wiederlesen

Michael
--
Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!
Diedrich Ehlerding
2021-06-12 07:49:54 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Ich sehe hier eher § 164 (falsche
Verdächtigung) als einschlägig an. Eventuell könnte das Verfälschen
eines Verkehrsschilds auch als Urkundenfälschung, § 267, angesehen
werden.
Ebenso, also als falsche Verdächtigung und Urkundenfälschung sowie
uisätzlich als Sachbeschädigung wertet das auch ein Anwalt, den die
hiesige Zeitung in der heutigen Ausgabe dazu befragt hat.
--
gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.
Stefan Schmitz
2021-06-12 08:54:55 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Diedrich Ehlerding
Ich sehe hier eher § 164 (falsche
Verdächtigung) als einschlägig an. Eventuell könnte das Verfälschen
eines Verkehrsschilds auch als Urkundenfälschung, § 267, angesehen
werden.
Ebenso, also als falsche Verdächtigung und Urkundenfälschung sowie
uisätzlich als Sachbeschädigung wertet das auch ein Anwalt, den die
hiesige Zeitung in der heutigen Ausgabe dazu befragt hat.
Falsche Verdächtigung gilt wohl nicht für Ordnungswidrigkeiten.

Man muss dafür jemanden "einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung
einer Dienstpflicht" verdächtigen. Und eine OWi ist nach § 11 I Nr. 5
keine rechtswidrige Tat in diesem Sinne.
Thomas Hochstein
2021-06-12 10:39:04 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Falsche Verdächtigung gilt wohl nicht für Ordnungswidrigkeiten.
Nicht immer nur den ersten Absatz lesen ...
Stefan Schmitz
2021-06-12 11:40:11 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Stefan Schmitz
Falsche Verdächtigung gilt wohl nicht für Ordnungswidrigkeiten.
Nicht immer nur den ersten Absatz lesen ...
Gibt es einen Grund, warum in Absatz 1 Straftaten und
Dienstpflichtverletzungen zusammengefasst sind, OWis aber erst in Absatz
2 auftauchen?

Und was muss da vorsätzlich falsch sein, die Beschreibung der Tatsachen
oder reicht auch eine falsche Darstellung der Rechtslage?
Die Aussage "Auto stand im Halteverbot" kann ja zum einen erreicht
werden, in dem die genaue Position des Autos exakt beschrieben wird,
aber fälschlicherweise - jedoch leicht zu widerlegen - behauptet wird,
dort gelte ein Halteverbot. Zum anderen kann man eine falsche Position
beschreiben, an der tatsächlich Halteverbot ist.
Thomas Hochstein
2021-06-12 14:37:22 UTC
Permalink
Stefan Schmitz schrieb:

[§ 164 StGB]
Post by Stefan Schmitz
Gibt es einen Grund, warum in Absatz 1 Straftaten und
Dienstpflichtverletzungen zusammengefasst sind, OWis aber erst in Absatz
2 auftauchen?
Die Anforderungen in Abs. 2 sind andere (höher):
- es werden nur Tatsachenbehauptungen erfasst, nicht aber bspw.
das Konstruieren belastender Beweise (Verstecken der Tatwaffe
in der Wohnung des falsch Verdächtigten o,ä.)
- die Tatsachenbehauptungen müssen geeignet sein, ein Verfahren
herbeizuführen oder fortdauern zu lassen; in Abs. 1 genügt die
Absicht
Post by Stefan Schmitz
Und was muss da vorsätzlich falsch sein, die Beschreibung der Tatsachen
oder reicht auch eine falsche Darstellung der Rechtslage?
Die Beschreibung der Tatsachen ("Behauptung tatsächlicher Art").
Post by Stefan Schmitz
Die Aussage "Auto stand im Halteverbot" kann ja zum einen erreicht
werden, in dem die genaue Position des Autos exakt beschrieben wird,
aber fälschlicherweise - jedoch leicht zu widerlegen - behauptet wird,
dort gelte ein Halteverbot. Zum anderen kann man eine falsche Position
beschreiben, an der tatsächlich Halteverbot ist.
Beides sind "Behauptungen tatsächlicher Art" im Sinne der Vorschrift.

-thh
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Diedrich Ehlerding
2021-06-12 10:51:52 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Falsche Verdächtigung gilt wohl nicht für Ordnungswidrigkeiten.
Man muss dafür jemanden "einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung
einer Dienstpflicht" verdächtigen. Und eine OWi ist nach § 11 I Nr. 5
keine rechtswidrige Tat in diesem Sinne.
Ich lese Absatz $ 164 (2) so, dass davon auch OWi erfasst werden.
--
gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.
Frank Hucklenbroich
2021-06-09 13:18:34 UTC
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Post by Reinhard Zwirner
Hi,
hierzustadt hat ein Polizeibeamter offenbar den Richtungspfeil auf
einem Verkehrszeichen, durch das das eine Ende einer Taxi-Haltezone
markiert wurde, abgekratzt, um einem Parker, für dessen PKW das
Parkverbot sonst nicht gegolten hätte, ein Knöllchen verpassen zu
können. Von der Kratzaktion gibt es ein Video. Der Autofahrer konnte
sich zum Glück erfolgreich gegen das Bußgeld wehren.
Könnte die Aktion des Polizeibeamten als (versuchte) Rechtsbeugung
gewertet/sanktioniert werden?
Nein, aber als Sachbeschädigung und ggfs. gefährlichen Eingriff in den
Straßenverkehr.

Grüße,

Frank
Michael Zink
2021-06-10 08:51:37 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Nein, aber als Sachbeschädigung und ggfs. gefährlichen Eingriff in den
Straßenverkehr.
Und IMHO falsche Verdächtigung o.Ä. wegen des anschließenden
Knöllchens.

Auf Wiederlesen

Michael
--
Das Internet darf kein GRUNDrechtsfreier Raum werden!
Thomas Hochstein
2021-06-09 20:42:54 UTC
Permalink
Subject: Rechtsbeugung auch bei Ordnungswidrigkeiten möglich?
Ja.
Könnte die Aktion des Polizeibeamten als (versuchte) Rechtsbeugung
gewertet/sanktioniert werden?
Nein.
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