Stefan Schmitz
2022-01-07 14:26:14 UTC
Mit dem "Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder"
wurden ab 01.07.2021 nahezu alle Tatbestandsmodalitäten zu Verbrechen
heraufgestuft, auch im Bereich der Kinderpornographie. Das bedeutet,
dass bereits der Besitz eines einzelnen kinderpornographischen Bildes
(oder der Versuch, sich ein solches zu verschaffen) zwingend mit
Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu ahnden ist; minder schwere
Fälle sind nicht vorgesehen. Zwar kann die Vollstreckung der Strafe zur
Bewährung ausgesetzt werden; für Beamte ist damit aber dennoch die
automatische Entlassung aus dem Dienst unvermeidlich. Außerdem ist jede
Form der Einstellung nach §§ 153, 153a StPO (ohne oder gegen Auflagen)
unmöglich. Man darf sich - gerade auch im Vergleich mit anderen
Strafdrohungen - fragen, ob hier nicht das Kind mit dem Bade
ausgeschüttet wurde.
Ach du Scheiße. Dann ist jeder mit einem Jahr dabei, der durch diewurden ab 01.07.2021 nahezu alle Tatbestandsmodalitäten zu Verbrechen
heraufgestuft, auch im Bereich der Kinderpornographie. Das bedeutet,
dass bereits der Besitz eines einzelnen kinderpornographischen Bildes
(oder der Versuch, sich ein solches zu verschaffen) zwingend mit
Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu ahnden ist; minder schwere
Fälle sind nicht vorgesehen. Zwar kann die Vollstreckung der Strafe zur
Bewährung ausgesetzt werden; für Beamte ist damit aber dennoch die
automatische Entlassung aus dem Dienst unvermeidlich. Außerdem ist jede
Form der Einstellung nach §§ 153, 153a StPO (ohne oder gegen Auflagen)
unmöglich. Man darf sich - gerade auch im Vergleich mit anderen
Strafdrohungen - fragen, ob hier nicht das Kind mit dem Bade
ausgeschüttet wurde.
regelmäßige Berichterstattung neugierig geworden ist und mal im Netz
sucht, wie diese immer wieder beschworene Kinderpornographie denn so
aussieht, selbst wenn ihn das Gefundene dann anekelt?
Oder ist damit zu rechnen, dass so jemand mangels Masse gar nicht erst
ins Visier der Ermittler gerät?
Nachgebessert wurden die Regelungen dann im September 2021 durch das
Gesetz mit dem unmöglichen Titel "Gesetz zur Änderung des
Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen
sog. Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung u. des Besitzes von
Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der
Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln
und Kennzeichen verfassungswidriger u. terroristischer Organisationen",
das (im Bereich der Sexualdelikte) genau das tut, was es sagt: es
bedroht Verbreitung und Besitz "Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von
Kindern" mit Strafe, whatever that may be.
Hast du irgendwie mit Kindesmissbrauch zu tun? Wenn ja, erstaunt michGesetz mit dem unmöglichen Titel "Gesetz zur Änderung des
Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen
sog. Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung u. des Besitzes von
Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der
Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln
und Kennzeichen verfassungswidriger u. terroristischer Organisationen",
das (im Bereich der Sexualdelikte) genau das tut, was es sagt: es
bedroht Verbreitung und Besitz "Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von
Kindern" mit Strafe, whatever that may be.
dein Unverständnis.
Ich kann mir gut vorstellen, dass unter Pädophilen detaillierte
Anleitungen kursieren, wie man am besten vorgeht, um Opfer anzulocken
bzw. gefügig zu machen.