Stefan Schmitz
2018-11-13 16:14:15 UTC
Der Polizeiruf vom Sonntag bot eine rechtlich interessante Situation:
Ein Mann war vor vielen Jahren wegen Mordes an einer jungen Frau angeklagt und
freigesprochen worden, weil ein wesentliches Belastungsindiz platzte.
Ohne Geständnis ist kein neues Ermittlungsverfahren möglich.
Wäre es dennoch zulässig, jetzt einen DNA-Abgleich zwischen ihm und den alten
Spuren am Opfer vorzunehmen?
Im Film wurde gegen seinen Willen eine Speichelprobe genommen und analysiert.
Dabei kam heraus, dass die alten Spuren von ihm stammen.
Ist dieses Vorgehen der Polizei schon strafbar?
Nun aber wurde auch noch das Ergebnis des Vergleichs der Mutter des Opfers
mitgeteilt. Ist damit ein Straftatbestand erfüllt?
Ist es möglich, den strafrechtlich nicht mehr verfolgbaren Mörder in einem
Zivilprozess zu überführen? (Die Möglichkeit schied im Film wegen Überschreiten
der Verjährungshöchstfrist aus.)
Ein Mann war vor vielen Jahren wegen Mordes an einer jungen Frau angeklagt und
freigesprochen worden, weil ein wesentliches Belastungsindiz platzte.
Ohne Geständnis ist kein neues Ermittlungsverfahren möglich.
Wäre es dennoch zulässig, jetzt einen DNA-Abgleich zwischen ihm und den alten
Spuren am Opfer vorzunehmen?
Im Film wurde gegen seinen Willen eine Speichelprobe genommen und analysiert.
Dabei kam heraus, dass die alten Spuren von ihm stammen.
Ist dieses Vorgehen der Polizei schon strafbar?
Nun aber wurde auch noch das Ergebnis des Vergleichs der Mutter des Opfers
mitgeteilt. Ist damit ein Straftatbestand erfüllt?
Ist es möglich, den strafrechtlich nicht mehr verfolgbaren Mörder in einem
Zivilprozess zu überführen? (Die Möglichkeit schied im Film wegen Überschreiten
der Verjährungshöchstfrist aus.)