Discussion:
Werbe-Anrufe, -eBriefe (unangefordert)
(zu alt für eine Antwort)
Albrecht Mehl
2022-02-15 14:45:21 UTC
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Ich meine, irgendwo mal gelesen zu haben, dass beides unzulässig ist.
Dazu habe ich Fragen:

- Stimmt meine Erinnerung?
- Falls ja: Straftat oder Ordnungswidrigkeit?
- Beleg (entsprechender Paragraf)

A. Mehl
--
eBriefe an| mehlBEIiesyPUNKTnet
1 kWh ⩯ 0,5 kg Steinkohle ⩯ 1,5 kg CO2
1 W dauernd 7/24 ≈ 10 kWh/Jahr ⩯ 5 kg Steink./Jahr ⩯ 15 kg CO2/Jahr
ottitale
2022-02-15 15:30:52 UTC
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Post by Albrecht Mehl
Ich meine, irgendwo mal gelesen zu haben, dass beides unzulässig ist.
  - Stimmt meine Erinnerung?
  - Falls ja: Straftat oder Ordnungswidrigkeit?
  - Beleg (entsprechender Paragraf)
§ 7 UWG verbietet unerlaubte Telefonwerbung, Rufnummernunterdrückung bei
Werbeanrufgen ist nach § 102 Abs. 2 TKG untersagt. Beides sind
Ordnungswidrigkeiten.

Beschwerden auch an die Bundesnetzagentur.

Bei persönlich adressierten Briefen ist Werbung erlaubt, es sei denn der
Empfänger hat diese verboten. Dann liegt eine Besitzstörung vor mit der
Möglichkeit der Abmahnung und Unterlassungsverlangen vor.

Bei persönlich adressierter Werbung kann man die Unterlassung vom
Werbenden fordern. Wenn dieser sich nicht daran hält ist nach Art. 21
Abs. 3 DSGVO der Verstoß bußgeldbewehrt.

Bei nicht adressierten Reklamen, Handzetteln und Wurfsendungen besteht
ein Unterlassungsanspruch gem BGH Az. VI ZR 182/22 wenn z.B. ein
Aufkleber "Keine Werbung" am Briefkasten ist. Achtung: "Bitte keine
Werbung" gilt nicht, da einer Bitte nicht gefolgt werden muss, im
Gegensatz zur Weisung bei "Keine Werbung".

Dies gilt auch für sog. Teiladressierte Werbung.

Für Wochenblätter und andere Werbebeilagen die einen redaktionellen Teil
enthalten reicht das aber nicht (BGH Az. I ZR 158/11). Dies muss
explizit verboten werden. Also "keine Wohenblätter...".

Ich hoffe, das gibt einen Ansatzpunkt.
Albrecht Mehl
2022-02-15 16:06:48 UTC
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Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Da Sie offensichtlich gut
Bescheid wissen, noch eine Ergänzungsfrage:

Im Betreff hatte ich auch eBriefe genannt. Gilt das von Ihnen genannte
auch uneingeschränkt dafür?

A. Mehl
Post by ottitale
Post by Albrecht Mehl
Ich meine, irgendwo mal gelesen zu haben, dass beides unzulässig ist.
   - Stimmt meine Erinnerung?
   - Falls ja: Straftat oder Ordnungswidrigkeit?
   - Beleg (entsprechender Paragraf)
§ 7 UWG verbietet unerlaubte Telefonwerbung, Rufnummernunterdrückung bei
Werbeanrufgen ist nach § 102 Abs. 2 TKG untersagt. Beides sind
Ordnungswidrigkeiten.
Beschwerden auch an die Bundesnetzagentur.
Bei persönlich adressierten Briefen ist Werbung erlaubt, es sei denn der
Empfänger hat diese verboten. Dann liegt eine Besitzstörung vor mit der
Möglichkeit der Abmahnung und Unterlassungsverlangen vor.
Bei persönlich adressierter Werbung kann man die Unterlassung vom
Werbenden fordern. Wenn dieser sich nicht daran hält ist nach Art. 21
Abs. 3 DSGVO der Verstoß bußgeldbewehrt.
Bei nicht adressierten Reklamen, Handzetteln und Wurfsendungen besteht
ein Unterlassungsanspruch gem BGH Az. VI ZR 182/22 wenn z.B. ein
Aufkleber "Keine Werbung" am Briefkasten ist. Achtung: "Bitte keine
Werbung" gilt nicht, da einer Bitte nicht gefolgt werden muss, im
Gegensatz zur Weisung bei "Keine Werbung".
Dies gilt auch für sog. Teiladressierte Werbung.
Für Wochenblätter und andere Werbebeilagen die einen redaktionellen Teil
enthalten reicht das aber nicht (BGH Az. I ZR 158/11). Dies muss
explizit verboten werden. Also "keine Wohenblätter...".
Ich hoffe, das gibt einen Ansatzpunkt.
--
eBriefe an| mehlBEIiesyPUNKTnet
1 kWh ⩯ 0,5 kg Steinkohle ⩯ 1,5 kg CO2
1 W dauernd 7/24 ≈ 10 kWh/Jahr ⩯ 5 kg Steink./Jahr ⩯ 15 kg CO2/Jahr
ottitale
2022-02-15 18:05:06 UTC
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Post by Albrecht Mehl
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Da Sie offensichtlich gut
Im Betreff hatte ich auch eBriefe genannt. Gilt das von Ihnen genannte
auch uneingeschränkt dafür?
A. Mehl
Post by ottitale
Post by Albrecht Mehl
Ich meine, irgendwo mal gelesen zu haben, dass beides unzulässig ist.
   - Stimmt meine Erinnerung?
   - Falls ja: Straftat oder Ordnungswidrigkeit?
   - Beleg (entsprechender Paragraf)
§ 7 UWG verbietet unerlaubte Telefonwerbung, Rufnummernunterdrückung
bei Werbeanrufgen ist nach § 102 Abs. 2 TKG untersagt. Beides sind
Ordnungswidrigkeiten.
Beschwerden auch an die Bundesnetzagentur.
Bei persönlich adressierten Briefen ist Werbung erlaubt, es sei denn
der Empfänger hat diese verboten. Dann liegt eine Besitzstörung vor
mit der Möglichkeit der Abmahnung und Unterlassungsverlangen vor.
Bei persönlich adressierter Werbung kann man die Unterlassung vom
Werbenden fordern. Wenn dieser sich nicht daran hält ist nach Art. 21
Abs. 3 DSGVO der Verstoß bußgeldbewehrt.
Bei nicht adressierten Reklamen, Handzetteln und Wurfsendungen besteht
ein Unterlassungsanspruch gem BGH Az. VI ZR 182/22 wenn z.B. ein
Aufkleber "Keine Werbung" am Briefkasten ist. Achtung: "Bitte keine
Werbung" gilt nicht, da einer Bitte nicht gefolgt werden muss, im
Gegensatz zur Weisung bei "Keine Werbung".
Dies gilt auch für sog. Teiladressierte Werbung.
Für Wochenblätter und andere Werbebeilagen die einen redaktionellen
Teil enthalten reicht das aber nicht (BGH Az. I ZR 158/11). Dies muss
explizit verboten werden. Also "keine Wohenblätter...".
Ich hoffe, das gibt einen Ansatzpunkt.
Welche eBriefe? Die offizielle DE-Mail dürfte das in den AGB ohnehin
ausschließen. Bei E-Mail wird es schwierig, da ja der echte Absender oft
nicht bekannt wird. Es kann aber ein Unterlassungsanspruch gegen den
Werbetreibenden gegeben sein. Wäre wohl so ähnlich wie bei Werbefaxen

Da hat der BGH Az.- I ZR 167/03 einen grundsätzlichen Wettbewerbsverstoß
gesehen, auch wenn Faxe als Computerfax empfangen werden. Das gilt
natürlich erst recht für Normalpapierfax, da hierbei zu Lasten des
Empfängers Kosten (Papier, Toner/Tinte) anfallen und sein Empfang in der
Übermittlungszeit nicht möglich ist. Zudem kostet das (Arbeits)Zeit.
Stefan Schmitz
2022-02-15 16:42:13 UTC
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Post by ottitale
§ 7 UWG verbietet unerlaubte Telefonwerbung, Rufnummernunterdrückung bei
Werbeanrufgen ist nach § 102 Abs. 2 TKG untersagt. Beides sind
Ordnungswidrigkeiten.
Beschwerden auch an die Bundesnetzagentur.
Kann man etwas sinnvolles tun, wenn die verbotenen Anrufe aus dem
Ausland kommen? Oder bei Spoofing?
Marco Moock
2022-02-15 16:45:03 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Kann man etwas sinnvolles tun, wenn die verbotenen Anrufe aus dem
Ausland kommen? Oder bei Spoofing?
Nicht wirklich.
Bei falschen Nummern theoretisch ja, aber man muss den echten Anrufer
dann identifizieren können.
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