Jochen Walerka
2007-09-20 14:55:30 UTC
Mal wieder lebendes Futter für die Fans von Nachbarschaftsstreits:
(der Fall gilt für BaWü, kenne andre Bauvorschriften nicht, die sind
vll. ähnlich)
Jedenfalls muss hier, wenn ein Gebäude grenzanliegend gebaut wird,
Zutritt für die vom Nachbarn beauftragten Handwerker gewährt werden.
Allerdings unter der Voraussetzung, dass das Zutrittsbegehren 2 Wochen
vorher angekündigt wird.
Ein Handwerker des Nachbarn klingelt also und kündigt an, dass er
SOFORT aufs Grundstück will, was ihm verweigert wird. Seine Reaktion
"Mir doch egal." und er beginnt, auf dem Rasen ein Gerüst
aufzustellen.
IMHO fällt das bereits unter Strafrecht (Hausfriedensbruch), aus
Nachbar- bzw. Handwerkersicht wird aber mit Zivilrecht (wegen Baurecht
- ohne Berücksichtigung der 2-Wochen-Frist) argumentiert.
Wie sehen hier die Experten das?
Anzeige wurde jedenfalls erstattet.
Jo
(der Fall gilt für BaWü, kenne andre Bauvorschriften nicht, die sind
vll. ähnlich)
Jedenfalls muss hier, wenn ein Gebäude grenzanliegend gebaut wird,
Zutritt für die vom Nachbarn beauftragten Handwerker gewährt werden.
Allerdings unter der Voraussetzung, dass das Zutrittsbegehren 2 Wochen
vorher angekündigt wird.
Ein Handwerker des Nachbarn klingelt also und kündigt an, dass er
SOFORT aufs Grundstück will, was ihm verweigert wird. Seine Reaktion
"Mir doch egal." und er beginnt, auf dem Rasen ein Gerüst
aufzustellen.
IMHO fällt das bereits unter Strafrecht (Hausfriedensbruch), aus
Nachbar- bzw. Handwerkersicht wird aber mit Zivilrecht (wegen Baurecht
- ohne Berücksichtigung der 2-Wochen-Frist) argumentiert.
Wie sehen hier die Experten das?
Anzeige wurde jedenfalls erstattet.
Jo