Discussion:
Musik hoeren als Beweis meiner Unschuld?
(zu alt für eine Antwort)
Thomas Homilius
2020-12-03 19:17:47 UTC
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An der Paul-Jäkel-Straße in Chemnitz haben am Samstag, den 21 November
2020 gegen 15.30 Uhr zwei Dachkammern gebrannt.
<https://www.tag24.de/chemnitz/lokales/chemnitz-brand-paul-jaeckel-strasse-dachkammern-feuerwehr-1732147>

"Nach derzeitigem Ermittlungsstand geht die Polizei von Brandstiftung aus."
<https://www.blick.de/chemnitz/update-brandstiftung-dachbrand-in-chemnitz-artikel11212954>

Nun wohnt in diesem angebrandten Mehrfamilienhaus eine gutaussehende
Frau, mit der ich zu tun habe. Nehmen wir mal an, diese gutaussehende
Frau beschuldigt mich der Brandstiftung an ihrem Dachboden. Ich wohne
ungefaehr 15 min mit dem Auto von ihr entfernt, habe aber selbst kein
Auto. Mein Smartphone war spaetestens ab 12:00 Uhr ausgeschaltet.
Internet ueber Smartphone geht nur ueber W-Lan.

Ab 15:18 Uhr habe ich Patty Loveless auf Spotify ueber Laptop und ueber
W-Lan angehoert und bei last.fm gescrobbelt. Der Eintrag bei last.fm:
"Timber I'm Falling In Love, Patty Loveless, 21 Nov 3:18pm"
<https://www.last.fm/user/thomashomilius>

Gilt das Hoeren von Patty Loveless mit "Timber I'm Falling In Love" (Es
ist das erste Lied im Album) als Beweis fuer meine Unschuld an dem
Dachbrand? Koennen die Ermittlungsbehoereden meine Angaben, dass ich zum
Tatzeitpunkt angefangen habe, Musik zu hoeren und dies oeffentlich
aufgezeichnet wird, einfach ignorieren?
--
Thomas Homilius
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Diedrich Ehlerding
2020-12-04 06:45:02 UTC
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Post by Thomas Homilius
Gilt das Hoeren von Patty Loveless mit "Timber I'm Falling In Love"
(Es ist das erste Lied im Album) als Beweis fuer meine Unschuld an dem
Dachbrand?
Das entscheidet im gegebenen Fall der Richter. Google nach "freie
Beweiswürdigung".
--
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Thomas Homilius
2020-12-04 14:34:09 UTC
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Post by Diedrich Ehlerding
Post by Thomas Homilius
Gilt das Hoeren von Patty Loveless mit "Timber I'm Falling In Love"
(Es ist das erste Lied im Album) als Beweis fuer meine Unschuld an dem
Dachbrand?
Das entscheidet im gegebenen Fall der Richter. Google nach "freie
Beweiswürdigung".
Es geht um die Frage, ob das Hoeren von Musik ueber Spotify und last.fm,
so wie ich es beschrieben habe, ueberhaupt ein Beweis ist.

Zentrale Figur in diesem Fall soll ein "Mann mit Hund" sein, der in
Tatortnaehe gesehen wurde. Was der genau gemacht hat, weiss ich nicht,
wahrscheinlich die Bewohner auf den Brand aufmerksam gemacht. Dieser
"Mann mit Hund" hat wahrscheinlich seine Handynummer hinterlassen, aber
er ist jetzt nicht mehr auffindbar und sein Handy ist aus.

Muss man nicht auch bei Prepaid-Handys jetzt seine persoenlichen Daten
angeben?
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Thomas Homilius
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Diedrich Ehlerding
2020-12-04 17:13:31 UTC
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Post by Thomas Homilius
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Thomas Homilius
Gilt das Hoeren von Patty Loveless mit "Timber I'm Falling In Love"
(Es ist das erste Lied im Album) als Beweis fuer meine Unschuld an
dem Dachbrand?
Das entscheidet im gegebenen Fall der Richter. Google nach "freie
Beweiswürdigung".
Es geht um die Frage, ob das Hoeren von Musik ueber Spotify und
last.fm, so wie ich es beschrieben habe, ueberhaupt ein Beweis ist.
<Gebetsmühle>
Das entscheidet im gegebenen Fall der Richter. Google nach "freie
Beweiswürdigung".
</>

Ich weiß nicht, was du da für Logfiles vorlegen willst, wie verlässlich
die sind, und ich weiß nicht, inwieweit die sich mit deiner Person
verknüpfen lassen; ich weiß nicht, ob ein $BOESEWICHT auf seinem Rechner
ein Skript laufen lassen könnte, das während seiner Abwesenheit den
entsprechenden Stream über einen PC abhört, vor dem du gar nicht
sitzt... Außerdem könntest du ja auch in einem anderen WLAN eingeloggt
gewesen sei

Niemand wird die (wg. "freie Beweiswürdigung") ein Rezept absegnen
können, was denn ein unwiderlegbarer Beweis sei. Wenn dir einer was
vorwirft und du auf diese Weise ein Alibi nachweisen willst, ist es
vielleicht besser als gar nichts.
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Detlef Meißner
2020-12-04 17:57:16 UTC
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Post by Diedrich Ehlerding
Post by Thomas Homilius
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Thomas Homilius
Gilt das Hoeren von Patty Loveless mit "Timber I'm Falling In Love"
(Es ist das erste Lied im Album) als Beweis fuer meine Unschuld an
dem Dachbrand?
Das entscheidet im gegebenen Fall der Richter. Google nach "freie
Beweiswürdigung".
Es geht um die Frage, ob das Hoeren von Musik ueber Spotify und
last.fm, so wie ich es beschrieben habe, ueberhaupt ein Beweis ist.
<Gebetsmühle>
Das entscheidet im gegebenen Fall der Richter. Google nach "freie
Beweiswürdigung".
</>
Ich weiß nicht, was du da für Logfiles vorlegen willst, wie verlässlich
die sind, und ich weiß nicht, inwieweit die sich mit deiner Person
verknüpfen lassen; ich weiß nicht, ob ein $BOESEWICHT auf seinem Rechner
ein Skript laufen lassen könnte, das während seiner Abwesenheit den
entsprechenden Stream über einen PC abhört, vor dem du gar nicht
sitzt... Außerdem könntest du ja auch in einem anderen WLAN eingeloggt
gewesen sei
Früher(tm) galt ja auch eine gesehene Fernsehsendung als Beweis, aber
heute ...

Detlef
Thomas Homilius
2020-12-04 19:08:06 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Ich weiß nicht, was du da für Logfiles vorlegen willst, wie verlässlich
die sind, und ich weiß nicht, inwieweit die sich mit deiner Person
verknüpfen lassen;
<https://www.last.fm/user/thomashomilius/library>

Ich kann zwar Eintraege loeschen, aber keine Eintraege manuell
hinzufuegen. Mein Account bei Spotify ist mit meinem Account bei last.fm
verknuepft. Die "Logfiles" kommen von last.fm, einem Dritten.

Freies W-Lans gibt es in Chemnitz einige, zumeist in Einkaufszentren.
Auf der Paul-Jäkel-Straße in Chemnitz, dem Tatort, kenne ich kein freies
W-Lan.

Kann die Ermittlungsbehoerde einfach behaupten, ich haette mich mit
meinem Laptop in ein W-Lan nach der Tat in Tatortnaehe eingeloggt, um
dann auf den Play-Knopf zu druecken? Muss sie das nicht zumindest
belegen? Bei einem Prepaid-Internet-Stick sollten doch zuminest die
persoenlichen Daten des Stick-Inhabers bekannt sein.

Und zum automatischen Script: Da weiss ich nicht, wie man bei einem
GUI-Fenster mit einem automatischen Script zeitverzoegert auf den
Play-Knopf druecken kann. Vielleicht gibt es ja tatsaechlich sowas?
--
Thomas Homilius
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Diedrich Ehlerding
2020-12-04 19:44:04 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
Post by Diedrich Ehlerding
Ich weiß nicht, was du da für Logfiles vorlegen willst, wie
verlässlich die sind, und ich weiß nicht, inwieweit die sich mit
deiner Person verknüpfen lassen;
[hypthetische Szenarien]

<Gebetsmühle>
Das wird im gegebenen Fall der Richter entscheiden. Google nach "freie
Beweiswürdigung"
</>

Hier zu Gruppe geht es um Rechtsfragen, nicht um Einzelfälle. Du wirst
keine verlässliche Auskunft bekommen, weder zu einem realen Fall (wenns
denn einer ist), noch zu einem hypothetischen Fall (wenn du
herausfinden möchtest, ob deine Strategie, dir ein gefälschtes Alibi zu
basteln, wasserdicht ist).
Post by Thomas Homilius
Ich kann zwar Eintraege loeschen, aber keine Eintraege manuell
hinzufuegen. Mein Account bei Spotify ist mit meinem Account bei
last.fm verknuepft. Die "Logfiles" kommen von last.fm, einem Dritten.
Das wirst du im Zweifel dem Richter erklären müssen. Ggf kannst du auch
den Betreiber all dieser Webseiten um Auszüge aus den Logfiles itten,
oder den Ermittlungsbehörden vorschlagen, sie mögen darum bitten. Und
dann wird sich der Richter überlegen müssen, ob er all dem Glauben
schenkt.
Post by Thomas Homilius
Freies W-Lans gibt es in Chemnitz einige, zumeist in Einkaufszentren.
Auf der Paul-Jäkel-Straße in Chemnitz, dem Tatort, kenne ich kein
freies W-Lan.
Je nun, dass du keines kennst, muss ja nicht heißten, dass es da keins
gibt.
Post by Thomas Homilius
Kann die Ermittlungsbehoerde einfach behaupten, ich haette mich mit
meinem Laptop in ein W-Lan nach der Tat in Tatortnaehe eingeloggt, um
dann auf den Play-Knopf zu druecken? Muss sie das nicht zumindest
belegen?
Sie könnten versuchen, dein Alibi als allzu löchrig zu entwerten. Etwa
wenn sie da diverse freie WLANs finden. Dann ist es wieder eine Frage
der freien Beweiswürdigung - wem glaubvt der Richter? Dir, dass du zu
Hause warst, oder der Gegenseite, die sagt "dieses Alibi ist nix wert,
er kann in einem dieser vielen freien WLANs gewesen sein".

Auch dein Argument"meie SIM-Karte war nicht eingeloggt" hilt dir nicht
zwingend; vielleicht hast du ja mehrere.

Sie könnten auch den Betreiber dieser Logfiles fragen, mit welcher IP-
Adresse du da angekommen bist. Dann könnten sie beim hiesigen Provider
nachfragen, ob das tatsächlich deine IP-Adresse zu Hause war. Allerdings
betreiben die Provider keine allzu lange Speicherung solcher Daten (wg.
Datenschutz, sehr zum Leidwesen der Ermitllungsbehörden,; in diesem Fall
möglicherweise sehr zu deinem Leidwesen, wenn du ein Alibi nachweisen
musst.
Post by Thomas Homilius
Und zum automatischen Script: Da weiss ich nicht, wie man bei
einemGUI-Fenster mit einem automatischen Script zeitverzoegert auf den
Play-Knopf druecken kann. Vielleicht gibt es ja tatsaechlich sowas?
Mit Sicherheit kann man sowas basteln.
--
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Helmut Richter
2020-12-04 20:32:05 UTC
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Post by Diedrich Ehlerding
Post by Diedrich Ehlerding
Ich weiß nicht, was du da für Logfiles vorlegen willst, wie
verlässlich die sind, und ich weiß nicht, inwieweit die sich mit
deiner Person verknüpfen lassen;
[hypthetische Szenarien]
<Gebetsmühle>
Das wird im gegebenen Fall der Richter entscheiden. Google nach "freie
Beweiswürdigung"
</>
Hier zu Gruppe geht es um Rechtsfragen, nicht um Einzelfälle. Du wirst
keine verlässliche Auskunft bekommen, weder zu einem realen Fall (wenns
denn einer ist), noch zu einem hypothetischen Fall (wenn du
herausfinden möchtest, ob deine Strategie, dir ein gefälschtes Alibi zu
basteln, wasserdicht ist).
Der Richter wird es zu würdigen wissen, dass du dich schon vor einer
Beschuldigung um ein Alibi bemüht hast.
--
Helmut Richter
Thomas Homilius
2020-12-04 21:43:30 UTC
Permalink
Post by Helmut Richter
Der Richter wird es zu würdigen wissen, dass du dich schon vor einer
Beschuldigung um ein Alibi bemüht hast.
Wirklich bedenklich ist es, wenn man sich vor der Tat um ein Alibi
bemueht. Dann koennte man annehmen, dass derjenige von der geplanten
Tat, dem Anzuenden des Dachbodens, gewusst hat.

Nach Aussage der gutaussehenden Frau, dem Opfer, war sie zur Tatzeit
alleine in dem Mehrfamilienhaus. Ich schaetze, in dem Haus wohnen 6
Mietparteien. Schon komisch, dass zum Samstag Nachmittag niemand weiter
in dem Haus war. Haben die alle was gewusst?

Nach Aussage des Opfers ist das Mehrfamilienhaus normalweise
abgeschlossen. Dort waren aber gerade die Maler, die haben wohl die Tuer
offen gelassen, auch zum Samstag. Wer hat davon gewusst?

Nach Aussage des Opfers hat man am Tatort, dem Dachboden,
Zigarettenstummel gefunden, vielleicht vom Taeter. Ich rauche braune
Cigarillos, das Opfer weiss das.
--
Thomas Homilius
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Thomas Homilius
2020-12-04 21:08:25 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
<Gebetsmühle>
Das wird im gegebenen Fall der Richter entscheiden. Google nach "freie
Beweiswürdigung"
</>
So einfach ist das nicht mit der "freien Beweiswuerdigung" des Richters.

Macht der Angeklagte zum Tathergang keine Aussage und schweigt, dann
kann der Richter nicht durch seine "freien Beweiswuerdigung" einfach
annehmen, dass der Angeklagte dem Vortrag des Staatsanwaltes zum
Tathergang zustimmt. Das wuerde das Recht auf Schweigen des Angeklagten
beruehren.
--
Thomas Homilius
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Stefan Schmitz
2020-12-04 23:41:24 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
So einfach ist das nicht mit der "freien Beweiswuerdigung" des Richters.
Macht der Angeklagte zum Tathergang keine Aussage und schweigt, dann
kann der Richter nicht durch seine "freien Beweiswuerdigung" einfach
annehmen, dass der Angeklagte dem Vortrag des Staatsanwaltes zum
Tathergang zustimmt. Das wuerde das Recht auf Schweigen des Angeklagten
beruehren.
Ob der Angeklagte dem Staatsanwalt zustimmt oder nicht, ist für die
Beweiswürdigung völlig schnurz.
Diedrich Ehlerding
2020-12-05 09:22:24 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
So einfach ist das nicht mit der "freien Beweiswuerdigung" des
Richters.
Macht der Angeklagte zum Tathergang keine Aussage und schweigt, dann
kann der Richter nicht durch seine "freien Beweiswuerdigung" einfach
annehmen, dass der Angeklagte dem Vortrag des Staatsanwaltes zum
Tathergang zustimmt. Das wuerde das Recht auf Schweigen des
Angeklagten beruehren.
Nun hat ja die Staatsanwaltschaft im typischen Fall nicht auf blauen
Dunst gegen irgendwen Anklage erhoben, den sie sich aus der
Einwohnerliste herausgewürfelt hat, sondern gegen jemand, gegen den
bestimmte Tatsachen und Indizien sprechen. Und diese Tatsachen und
Indizien trägt sie vor; das sind die Beweismittel, die der Richter
würdigt, nicht die bloße Anklageschrift. Es steht dem Angeklagten in der
Tat frei, zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen; aber
selbstverständlich kann der Richter die vom Staatsanwalt angebotenen
Beweise dann würdigen, auch wenn der Angeklagte nichts dazu sagt. Und
wenn der Angeklagte schweigt, dann kann und wird er eben keine Tatsachen
in seine Beurteilung einbeziehen, die der Angeklagte hätte vorbringen
können.
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Thomas Homilius
2020-12-05 16:28:33 UTC
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Post by Thomas Homilius
So einfach ist das nicht mit der "freien Beweiswuerdigung" des Richters.
In der Theorie darf der Richter in seiner Entscheidung auch nicht gegen
die Gesetze der Logik, Denkgesetze und wissenschftliche Erkenntnisse
nach der "freien Beweiswuerdigung" urteilen. Ab einem Alkoholspiegel von
1,1 Pronille setzt die absolute Fahruntauglichkeit ein.

In der Praxis kann ich mir aber vorstellen, dass stoerende Beweise im
Urteil einfach unter den Tisch fallen, sie werden bei der
Urteilsbegruendung nicht erwaehnt.

Da ist es dann auch unerheblich, dass ich zur Tatzeit am Samstag, den 21
November 2020 um 15:18 Uhr angefangen habe, Musik zu hoeren und das
durch Logfiles bei Dritten belegt ist.
--
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Diedrich Ehlerding
2020-12-05 18:24:53 UTC
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Post by Thomas Homilius
In der Praxis kann ich mir aber vorstellen, dass stoerende Beweise im
Urteil einfach unter den Tisch fallen, sie werden bei der
Urteilsbegruendung nicht erwaehnt.
dasv ist nebenan.

Wenn spätestens die schriftliche Urteilsbegründung sich nicht mit den
von die vorgebrachten Beweismitteln auseinandersetzt und nicht erklärt,
warum es die für unglaubwürdig hält, dürfte das ein Revisionsgrund sein.
Post by Thomas Homilius
Da ist es dann auch unerheblich, dass ich zur Tatzeit am Samstag, den
21 November 2020 um 15:18 Uhr angefangen habe, Musik zu hoeren und das
durch Logfiles bei Dritten belegt ist.
Wenn du meinst, du hast dadurch ein Alibi: wer hindert dich bzw. deinen
Rechtsanwalt, entsprechende Beweisanträge zu stellen? Warum eierst di
/hier/ herum, anstatt bei deiner Verhandlung?

Ebenso wie du das Recht hast, das, was die Staatsanwaltschaft als
Beweis gegen dich vorbringt, in Zweifel zu ziehen, hast die allerdings
auch das Recht, dein angebliches Alibi abzuklopfen. Etwa in Richtung
"anderes WLAN", "andere SIM-Karte", "zeitgesteuertes Skript am
heimischen PC", usw. Und dann kommt es letztlich darauf an, was der
Richter für bewiesen hält und woran du in ihm begründete Zweifel wecken
konntest.
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Thomas Homilius
2020-12-05 19:03:40 UTC
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Post by Diedrich Ehlerding
Warum eierst di
/hier/ herum, anstatt bei deiner Verhandlung?
Es gibt keine Verhandlung, auch keine Zeugen- oder
Beschuldigtenvernehmung von meiner Person. Das ist alles bis jetzt
hypothetisch. Den Dachbrand gab es natuerlich, sie Presse-Links.
--
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Diedrich Ehlerding
2020-12-06 07:35:10 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
Post by Diedrich Ehlerding
Warum eierst di
/hier/ herum, anstatt bei deiner Verhandlung?
Es gibt keine Verhandlung, auch keine Zeugen- oder
Beschuldigtenvernehmung von meiner Person. Das ist alles bis jetzt
hypothetisch.
Aha - m.a.W. du bastelst tatsächlich vorab an einem Alibi und möchtest
wissen, ob mans dir wohl abnehmen wird? Spätestens wenn der Staatsanwalt
auf diese Diskussion hier aufmerksam wird, dürfte deine Darstellung
jedenfalls deutlich an Glaubwürdigkeit verlieren. Und mindestens ein
Staatsanwalt liest hier bekanntlich mit ...
--
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Ulf Kutzner
2020-12-15 12:01:55 UTC
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Sie könnten auch den Betreiber dieser Logfiles fragen, mit welcher IP-
Adresse du da angekommen bist. Dann könnten sie beim hiesigen Provider
nachfragen, ob das tatsächlich deine IP-Adresse zu Hause war. Allerdings
betreiben die Provider keine allzu lange Speicherung solcher Daten (wg.
Datenschutz, sehr zum Leidwesen der Ermitllungsbehörden,; in diesem Fall
möglicherweise sehr zu deinem Leidwesen, wenn du ein Alibi nachweisen
musst.
Vom Grundsatz her ist im Strafverfahren wer beweispflichtig?
Werden alle verurteilt, die kein Alibi haben?

Gut, schaden kann ein echtes und gutes Alibi insbesondere
dann nicht, wenn man derart tatverdächtig ist, daß sich ein
Richter sonst dahingehend eine Überzeugung zu verschaffen
geneigt sein könnte.
Thomas Homilius
2020-12-15 13:03:24 UTC
Permalink
Post by Ulf Kutzner
Vom Grundsatz her ist im Strafverfahren wer beweispflichtig?
Werden alle verurteilt, die kein Alibi haben?
Es gibt auch noch so Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchung.
<https://thomashomilius.blogspot.com/2020/07/hausdurchsuchung-am-28-mai-2020-der.html>
--
Thomas Homilius
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Thomas Homilius
2021-03-23 20:06:50 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
Nun wohnt in diesem angebrandten Mehrfamilienhaus eine gutaussehende
Frau, mit der ich zu tun habe.
Am Montag, den 22 Maerz 2021 um ca. 10:40 Uhr hat sie mir erzaehlt, dass
sie einen Brief von der Polizei bekommen hat, in dem mein Name angeblich
als "Zeuge" erwaehnt wird. Den Brief habe ich nicht gesehen, muss also
so nicht stimmen. Sie hat mir weiterhin gedroht, wenn ich sie der
Brandstiftung bei der Polizei angeschwaerzt haben soll, dass sie dann
eine Anzeige gegen mich wegen falscher Verdaechtigung machen wird.

Nun kann ich mich nicht erinnern, bei der Polizei eine Anzeige oder eine
Aussage gemacht zu haben. Ich bin es eigentlich gewohnt, dass ich selbst
der Beschuldigte bin. Auch kommt es mir komisch vor, dass die Polizei
meinen Namen als Zeugen in einem Brief an eine moeglicherweise
verdaechtige Person erwaehnt.

Ich gehe daher eher davon aus, dass die Polizei gegen mich selbst wegen
dieser Brandstifung ermittelt und sie (nicht ich) Zeuge sein soll.

Das gibt bestimmt bald wieder eine Hausi! Die letzte war da:
<https://thomashomilius.blogspot.com/2020/07/hausdurchsuchung-am-28-mai-2020-der.html>
Das waere reine Schikane. Deswegen habe ich mich schonmal bei der
Beschwerdestelle der Polizei Sachsen beschwert, die sollen wegen dieser
Sache bei mir keine Hausi machen und nicht wieder meine IT-Geraete
beschlagnahmen. fff
--
Thomas Homilius
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Thomas Homilius
2021-03-24 18:50:32 UTC
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Post by Thomas Homilius
Gilt das Hoeren von Patty Loveless mit "Timber I'm Falling In Love" (Es
ist das erste Lied im Album) als Beweis fuer meine Unschuld an dem
Dachbrand?
Ich koennte auch mein Lenovo-Notebook mit zum Tatort mitgeschleppt
haben. Ich kenne jemand, der hat einen Telekom-Internetstick mit
SIM-Karte, Tarif: web'n'walk Connect L Premium. Den borge ich mir aus.

Kurz nach dem Zuendeln logge ich mich mit diesem Stick und meinem
Noebook im Internet ein und spiele auf Spotify Musik. Keiner weiss, dass
ich nicht zu Hause bin.
--
Thomas Homilius
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Thomas Homilius
2021-07-13 05:52:19 UTC
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Post by Thomas Homilius
An der Paul-Jäkel-Straße in Chemnitz haben am Samstag, den 21 November
2020 gegen 15.30 Uhr zwei Dachkammern gebrannt.
Mein Post hier ueber diesen Dachkammerbrand hat anscheinend jemand an
die Staatsanwaltschaft oder Polizei weitergeleitet.

Zum Freitag, den 26 Maerz 2021 um 13:30 Uhr bekam ich deswegen eine
muendliche Vorladung zur Polizei auf der Hainstrasse 142, 09130
Chemnitz. Ich wusste erstmal nicht, ob ich als Beschuldigter oder als
Zeuge vernommen werde sollte. Um was es genau ging, wusste ich auch nicht.

Ich war dann zum Termin dort. Der Herr Mueller von der Kripo, der
sichtlich schlecht laufen konnte und humpelte, war schoen freundlich,
richtig professionell. Nach einer Weile im Gespraech hat er mir dann
noch nachtraeglich eine schriftliche Vorladung ausgedruckt:

Vorgangs-Nr.: 16310/20/118210
Az./Justiz: 250 UJs 4694/21
PD Chemnitz/ Komm. 12, Gemeingef. Straftaten, Sexualdelikte
Schwere Brandstiftung gem. § 306a StGB
26.03.2021 um 14:00 Uhr
"Es ist beabsichtigt, Sie als Zeuge zu vernehmen bzw. anzuhören."

Meinen Personalausweis hatte ich auch mit, den hat sich der Herr Mueller
auch angeschaut.

Herr Mueller meinte sinngemaess, dass er von der Staatsanwaltschaft
gezwungen wurde, mich zu vernehmen. Meine Aussage, die ich noch per
E-Mail an die Kripo sandte, wird auch nur abgeheftet.

Wie ich meine, hat Herr Mueller versucht, mir eine falsche Aussage
"unterzujubeln". Wenn ich da nicht genau geschaut haette, was ich fuer
eine Aussage gemacht haben soll, staende jetzt eine zumindest
missverstaendlich Aussage von mir im Vernehmnungsprotokoll. Ich habe
mich spaeter auch darueber bei der Beschwerdestelle der Polizei Sachsen
ueber den Herrn Mueller per E-Mail beschwert. In der Beschwerde habe ich
auch reingeschrieben, dass ich keinen Kontakt mehr zu Herrn Mueller
haben moechte.
--
Thomas Homilius
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Ulf Kutzner
2021-08-09 20:17:02 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
versucht, mir eine falsche Aussage
"unterzujubeln". Wenn ich da nicht genau geschaut haette, was ich fuer
eine Aussage gemacht haben soll, staende jetzt eine zumindest
missverstaendlich Aussage von mir im Vernehmnungsprotokoll.
Es gibt nicht immer Wortprotokolle, und bei der sinngemäßen
Wiedergabe der Aussage können durch Zusammenfassung oder
auch nur abweichende Wortwahl ungewollt Unterschiede zu
dem entstehen, was die Auskunftsperson hat mitteilen wollen
bzw. was sie wörtlich formuliert hat.

Schwierig wird es mit Änderungswünschen, wenn sie von der Erinnerung
der Vernehmungsperson abweichen.

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